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Beruhigungsmittel 28.02

Gesundheit-News: Qualität der Inhaltsstoffe zählt! Was Sie über Schlaf- und Beruhigungsmittel wissen sollten


veröffentlicht am 28. Februar 2024

Foto: Mit mehr Ruhe das Leben genießen – pflanzliche Arzneimittel mit bewiesener Wirksamkeit können helfen
(akz-o) Sie können nicht schlafen, leiden unter kreisenden Gedanken, Sorgen oder innerer Unruhe? Die Frage, ob Tablette, Kapsel oder Tinktur, wirft weitere Fragen auf und treibt so das Gedankenkarrussell an. 
Wer wirklich zur Ruhe kommen will, braucht das Wissen über kleine Unterschiede zwischen beispielsweise Darreichungsform und Inhaltsstoffen.
Ganz wichtig ist die Zulassung vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Hier finden Sie wichtige Informationen, die eine Entscheidung erleichtern. Das gilt auch für pflanzliche Präparate. Auch sie müssen ihre Wirksamkeit und Verträglichkeit in klinischen Studien beweisen und als unbedenklich und qualitativ hochwertig eingestuft werden. Neben der Vollzulassung gibt es eine einfachere Variante – die Registrierung als traditionelles Arzneimittel. 
Hierbei reichen eine Dokumentation und der Nachweis, dass ein Wirkstoff seit mindestens 30 Jahren eingesetzt wird, als unbedenklich eingestuft wird und vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen entspricht. Zugelassenes oder registriertes pflanzliches Arzneimittel – ein Blick auf die Packung gibt Auskunft.

Die Qualität der Inhaltsstoffe zählt
Bei Arzneimitteln unterscheiden sich nicht nur die Darreichungsformen, sondern auch die Inhaltsstoffe deutlich. Baldrian ist nicht gleich Baldrian, Johanniskraut nicht gleich Johanniskraut und Lavendel nicht gleich Lavendel. Das einzige in Deutschland zugelassene beruhigende pflanzliche Arzneimittel auf Basis von Lavendel ist Lasea. Das Präparat in Kapselform hat seine beruhigende, angstlösende und in der Folge schlafverbessernde Wirkung in zahlreichen klinischen Studien bewiesen. Die hervorragende Studienlage hat auch die Zulassungsbehörden in weiteren europäischen Ländern überzeugt und daher wurde dieses pflanzliche Arzneimittel auch dort voll zugelassen.

Nur zugelassene oder registrierte Arzneimittel erfüllen exakt beschriebene Vorgaben hinsichtlich Pflanzenart, Extraktionsmethode, Wirkstoffkonzentration und -qualität. Diese klaren Kriterien gelten sowohl für Extrakte als auch für Öle. Die Ausgangspflanzen entscheiden dabei über die Eigenschaften des gewonnenen Extraktes oder die Qualität des daraus entstehenden Medikamentes. Je nach Umwelt-, Wachstums- und Erntebedingungen weisen die Pflanzen unterschiedliche Wirkstoffkonzentrationen auf. Zugelassene pflanzliche Arzneimittel garantieren eine immer gleichbleibende Zusammensetzung und Menge der wirksamkeitsbestimmenden Inhaltsstoffe in jeder Produktcharge bzw. Kapsel für Kapsel. Diese ist im Europäischen Arzneibuch vorgeschrieben. So besitzen auch pflanzliche Arzneimittel eine hohe, kontrollierbare Qualität.


Text / Foto: AkZ / skynesher/gettyimages.com/akz-o