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Sachsen-Anhalt-News: Dalbert: „Jede Tonne Müll, die nicht auf einer Deponie landet, ist eine gute Tonne.“

Freitag, den 20. November 2020

Debatte im Landtag zu Abfallgesetz – Müllimporte verringern und mehr Recyclate nutzen

Magdeburg. Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde gestern in erster Lesung ein Gesetzentwurf für ein Abfallgesetz beraten, mit dem Müllimporte aus dem Inland begrenzt und die Nutzung von Recyclingmaterial gestärkt werden soll.

Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto) forderte in der Debatte, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart sei, im Rahmen des Rechts alles zu tun, um die Müllimporte zu verringern: „Die Bürgerinnen und Bürger im Land machen sich Sorgen. Niemand will eine Mülldeponie vor seiner Haustür haben. Gleichzeitig kommen jedes Jahr belastete Abfälle aus anderen Bundesländern insbesondere auf Deponien der Klassen I und II nach Sachsen-Anhalt. Die Mengen schwanken, machen aber über mehrere Jahre betrachtet einen Anteil von rund 20 bis 25 Prozent der abgelagerten Abfälle aus. Das muss weniger werden. Müll, der nicht verwertet werden kann, soll dort deponiert werden, wo er anfällt. Die rechtlichen Regelungsmöglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, sollten wir daher nutzen.“

Die Ministerin schlug vor, Beseitigungsabfälle, die in anderen Bundesländern entstanden sind und von dort aus direkt auf Deponien in Sachsen Anhalt zur Ablagerung gehen sollen, durch das Landesverwaltungsamt vorab genehmigen zu lassen. „Die Behörde würde dann prüfen, ob die Entsorgungssicherheit des Landes durch die beabsichtigte Importmenge nach Sachsen- Anhalt beeinträchtigt wird, obwohl eine geeignete nähergelegene Deponie für den Abfall vorhanden ist“, erläuterte sie. Importierte Abfälle aus dem Ausland würden allerdings nicht erfasst, da hier ausschließlich die europarechtlichen Vorschriften gelten.

Weiterhin forderte Ministerin Dalbert, die Nutzung von Recyclingmaterial zu stärken, damit noch mehr Abfälle verwertet und wiederverwendet werden: „Wir müssen mehr und öfter Recyclate nutzen, zum Beispiel durch die Verwendung unbelasteten Materials im Straßenbau oder bei ähnlichen Einsatzzwecken“, sagte sie. Damit diese dann auch in der Breite zum Einsatz kommen, schlug die Ministerin vor, die im Landesabfallgesetz enthaltene Regelung zur Bevorzugung umweltfreundlicher Produkte formal zu einem durch die Vergabekammer prüfbaren Bestandteil zu machen. „Dies wäre ein Beitrag zur Förderung der Akzeptanz von Recyclingmaterial, generiert Nachfrage am Markt und unterstreicht auch die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand“, erklärte sie.

„Grundsätzlich gilt: Jede Tonne Abfall, die nicht auf einer Deponie abgelagert wird, sondern in die ordnungsgemäße Verwertung geht und für einen anderen Zweck verwendet wird ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Abfallhierarchie gibt uns das vor: erst Verwertung dann Beseitigung. Wir sollten gemeinsam alles dafür tun, so wenig Abfälle wie möglich auf unseren Deponien zu lagern“, sagte Dalbert abschließend.

Hintergrund:

Der Landtag hat den Gesetzentwurf (Drucksache 7/6833), eingebracht von der Fraktion der LINKEN, zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Der aktuell gültige Abfallwirtschaftsplan und die aktuelle Abfallbilanz sind hier zu finden:

https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/abfall/bilanzen-plaene/

Die Deponieklasse 0 ist für die Beseitigung für sog. Inertabfälle vorgesehen. Sie ist die Regeldeponie für unbelasteten Erdaushub und gegebenenfalls Bauschutt oder vergleichbare mineralische industrielle oder gewerbliche Abfälle. In 2019 wurden auf der einen öffentlich zugänglichen DK0-Deponie in Sachsen-Anhalt im Wesentlichen Bau- und Abbruchabfälle abgelagert.

Die Deponieklasse I ist für mäßig belastete (nicht gefährliche) Abfälle vorgesehen. Sie ist die Regeldeponie für mäßig belasteten Erdaushub und Bauschutt und vergleichbare mineralische gewerbliche Abfälle. In 2019 wurden auf den drei Deponien in Sachsen-Anhalt dieser Klasse im Wesentlichen Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen (insb. Schlacken aus der Abfallverbrennung) sowie in geringerem Umfang auch Bau- und Abbruchabfälle abgelagert.

Die Deponieklasse II ist für belastete, jedoch nicht gefährliche Abfälle vorgesehen. Sie ist die Regeldeponie für die Ablagerung von abfalltechnisch vorbehandeltem Hausmüll und vergleichbare mineralische gewerbliche Abfälle. Auf den vier Deponien der Deponieklasse II wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2019 überwiegend Bau- und Abbruchabfälle, Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen und in geringem Umfang Abfälle aus thermischen Prozessen (z.B. aus Gießereien) abgelagert.