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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 29. Oktober 2020

  1. Experten befürworten mehrheitlich Lieferkettengesetz
    Menschenrechte/Anhörung
  2. Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
    Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf
  3. AfD will Arbeitszimmer steuerlich besser absetzbar machen
    Finanzen/Antrag
  4. FDP beantragt Steuersenkungen für Arbeitnehmer
    Finanzen/Antrag
  5. Grüne fordern Maßnahmen gegen unnötigen Motorradlärm
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag
  6. Ausgleich für Einnahmeverluste der Gemeinden
    Finanzen/Antwort


01. Experten befürworten mehrheitlich Lieferkettengesetz

Menschenrechte/Anhörung

Berlin: (hib/AHE) Eine Mehrheit der Experten befürwortet ein Lieferkettengesetz. Das zeigte eine Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zum Thema "Menschenrechte und Wirtschaft" unter der Leitung der Ausschussvorsitzenden Gyde Jensen (FDP) am Mittwochnachmittag: Die Sachverständigen aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft unterstützten überwiegend den Plan der Bundesregierung für ein solches Gesetz, das die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der globalen verbessern soll.

So sagte Nanda Bergstein, Director Corporate Responsibility der Tchibo GmbH, weil es der globalen Wirtschaft nicht gelungen sei, ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten zu erfüllen, brauche es dringend eine gesetzliche Regelung, "optimalerweise auf Ebene der EU". Deutschland solle aber aufgrund seiner "Vorreiterrolle als Wirtschaftsmacht" und seiner besonderen historischen Verantwortung für den Schutz von Menschenrechten "mit gutem Beispiel und einem eigenen Gesetz vorangehen", forderte sie. Bei der Ausgestaltung gelte es aus ihrer Sicht einerseits die Sorgfaltspflichten entsprechend der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in den Fokus zu nehmen, andererseits die Verantwortung "vom Rohstoff bis zum Endprodukt". Hinsichtlich der Instrumente zur Erfüllung der Pflichten sprach sich Bergstein gegen Auditierungen und Zertifizierungen aus. Diese seien nicht ausreichend, um Sorgfaltspflichten zu erfüllen. "Gemäß des Sorgfaltspflichtansatzes müssen Managementsysteme und Qualifizierungsprogramme etwa für Fabriken und Farmer eine Rolle spielen."

Von den Erfahrungen seit der Einführung des französischen Sorgfaltspflichtgesetzes als weltweit weitreichendstem Gesetz zur Regelung unternehmerischer Sorgfaltspflichten 2017 berichtete Lucie Chatelain, Mitarbeiterin der Nichtregierungsorganisation Sherpa in Paris. Das Gesetz sei von Wirtschaftsverbänden zunächst erbittert bekämpft worden, mit dem Inkrafttreten habe es sich jedoch als "bahnbrechend" erwiesen für ähnliche Regelungen in anderen europäischen Ländern. Obwohl inzwischen mehr als drei Jahre in Kraft, sei es aktuell jedoch noch zu früh, um Fragen nach dessen Wirkung definitiv zu beantworten, räumte Chatelain ein. Einige Lehren könne das französische Beispiel dennoch bieten. So habe sich etwa gezeigt, dass die Regelung letztlich zu wenige Unternehmen erfasse, da sie nur für jene mit mehr als 5.000 Mitarbeitern in Frankreich oder 10.000 Mitarbeitern weltweit gelte.

Als einziger Sachverständiger in der Runde vertrat Philipp Bagus, Professor für Volkswirtschaft an der Universidad Rey Juan Carlos Madrid, die Auffassung, dass ein Lieferkettengesetz nicht helfen werde, die Lage von Menschen in Entwicklungsländern zu verbessern. Im Gegenteil: Es werde sie in Armut stürzen, sagte Bagus. "Aus moralischer Verantwortung sollten wir deshalb alles Menschenmögliche tun, um ein Lieferkettengesetz es verhindern", so seine Forderung. Der Grund: In armen Ländern könne man sich hohe Arbeits- und Umweltstandards nicht leisten. Um das zu ändern, müsse die Arbeitsproduktivität steigen. "Da hilft aber nicht mehr Bürokratie wie ein Lieferkettengesetz, sondern das Gegenteil - mehr Freiheit, mehr Kapitalismus."

Maren Leifker, Initiative Lieferkettengesetz und Referentin für Wirtschaft und Menschenrechte bei Brot für die Welt, verwies in ihrem Statement zunächst darauf, dass "viele der schweren Menschenrechtsverletzungen am Anfang von globalen Lieferketten durch die Kolonialzeit geprägt" seien. In der Globalisierung hätten sich solche Strukturen durch ungerechte Handelsbeziehungen fortgesetzt und behinderten die Länder des globalen Südens daran, Menschenrechte und Umweltstandards gegenüber multinationalen Unternehmen durchzusetzen. Dies sei der Hintergrund für die Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2011 gewesen, so Leifker. Hinsichtlich der Debatte in Deutschland über ein Lieferkettengesetz sagte die Sachverständige, sie finde es "erschreckend, mit welcher Hartnäckigkeit an Positionen festgehalten wird, die den internationalen Standards widersprechen und ein Gesetz wirkungslos machen würden". Es sei wichtig, dass die angestrebte Regelung für alle - nicht nur für große Unternehmen - gelte. Es brauche kein "Symbolgesetz", sondern eines, "das wirkt".

Markus Löning, ehemaliger Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung und Geschäftsführer der Beratungsfirma "Löning - Human Rights & Responsible Business", sprach sich ebenfalls deutlich für ein Regulierung der Lieferkettenverantwortung aus. Abgesehen von einer historischen Verantwortung habe die deutsche Wirtschaft auch ein "eigenes Interesse" an einer "regelbasierten Handelsordnung", erklärte Löning. Aus seiner Erfahrung seien derzeit viele Unternehmen "verwirrt", welche Regeln für sie gelten. Zu dieser Verwirrung habe "trotz guter Intention" auch der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte aufgrund seiner Unverbindlichkeit beigetragen, so der Sachverständige. Daher sei es wichtig, dass der Gesetzgeber "endlich klar macht, was er von Unternehmen erwartet". Die beste Lösung sei hier eine einheitliche, europäische, so Löning. Weil der Handlungsdruck aber hoch sei, brauche es für die Übergangszeit auch ein nationales Gesetz.

Annette Niederfranke lenkte als Direktorin der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) in Deutschland den Blick auf die internationale Diskussion um die Regulierung in globalen Lieferketten: Diese würde zwischen Regierungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen innerhalb der ILO äußerst kontrovers debattiert. Dies sei aber nicht schlecht, betonte Niederfranke. "So wächst der Handlungsdruck." Die Länder, die mit eigenen Gesetzen vorangingen - Frankreich, Niederlande, Großbritannien und nun auch Deutschland - brächten die Sache international voran. Sie warb dennoch für eine EU-Regelung. Diese habe den Vorteil, gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen im europäischen Raum zu schaffen - an dies sich auch Firmen aus Drittstaaten halten müssten, die hier wirtschaftlich aktiv seien, betonte Niederfranke. Zudem räumte sie mit dem Vorurteil auf, Sorgfaltspflichten bedeuteten für Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil. "Die Forschungen dazu sind klar: Das ist nicht der Fall." Unternehmen, die die Pflichten erfüllten, seien sogar produktiver und wettbewerbsfähiger.

Miriam Saage-Maaß, stellvertretende Legal Director und Leiterin des Programmbereichs Wirtschaft und Menschenrechte am European Center für Constitutional and Human Rights (ECCHR), verwies schließlich in ihrer Stellungnahme auf einen aktuellen Weltbank-Bericht, wonach in den letzten Jahrzehnten Wertschöpfung über globale Lieferketten zwar zur Entwicklung von vielen Ländern beigetragen habe. Gleichzeitig sei aber zu befürchten, dass diese Entwicklung stagniere, wenn es nicht bessere Umwelt- und Sozialstandards gebe. Damit spreche sich auch eine Institution für Regulierungen aus, die "nicht verdächtig ist, gegen Handel zu sein", unterstrich Saage-Maaß. Die Corona-Krise mache das Problem noch deutlicher: "Wir brauchen resilientere Lieferkette." Diese seien eben nur dann widerstandsfähig, wenn in diesen Arbeits- und Umweltstandards akzeptiert seien. Die Juristin appellierte an die Bundesregierung, die deutsche EU-Ratspräsidentschaft dazu zu nutzen, die Blockadehaltung der EU gegenüber dem UN Binding Treaty aufzubrechen. Ein Entwurf für das völkerrechtliche Abkommen, das Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen verringern und verfolgbar machen soll, werde aktuell verhandelt.



02. Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt (19/23707). Zum Schutz von Kindern schlagen die Fraktionen dem Entwurf zufolge Gesetzesänderungen vor, die auf einem ganzheitlichen Konzept gründen, das alle beteiligten Akteure in die Pflicht nimmt. Vorgesehen sind unter anderem die Verschärfung des Strafrechts, die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse, eine verbesserte Qualifikation der Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie der Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte sowie eine stärkere Prävention.

Mit einer begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des "sexuellen Missbrauchs von Kindern" als "sexualisierte Gewalt gegen Kinder" soll das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden, wie es in der Vorlage heißt. Der Entwurf schlägt vor, den bisherigen Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände aufzuspalten, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Zu den weitergehende Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden gehören Anpassungen der Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung sowie bei der Erhebung von Verkehrsdaten.

Wie es in dem Entwurf heißt, gibt es aufgrund der Bedeutung des Themas derzeit mehrere Initiativen, die Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexualisierter Gewalt beinhalten. Diese Initiativen hätten jedoch zum Teil eine andere Ausrichtung, seien in ihrer Wirkung nicht zielgenau oder blieben hinter den mit dem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen deutlich zurück. Der Bundestag berät am Freitag erstmals über den Entwurf.



03. AfD will Arbeitszimmer steuerlich besser absetzbar machen

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll eine angemessene Regelung finden, damit die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers einfach und unbürokratisch ermöglicht wird. In Zukunft müsse außerdem jeder Arbeitnehmer, der mobiles Arbeiten oder Home-Office in Anspruch nehme, die entstandenen Aufwendungen geltend machen können, fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag (19/23725).

Wie die AfD-Fraktion schreibt, könnten durch die Einführung einer klaren gesetzlichen Regelung der Abzugsfähigkeit für das Arbeitszimmer die Gerichte entlastet werden. Gerade in der heutigen Zeit sei das Thema Home-Office wieder hochaktuell. Unter Verweis auf Presseberichte schreibt die AfD-Fraktion, dass die Zahl der Arbeitnehmer im Home-Office in der Corona-Krise von 12 auf 25 Prozent aller Beschäftigten gestiegen sei.



04. FDP beantragt Steuersenkungen für Arbeitnehmer

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen sollen bereits ab dem 1. Januar 2021 spürbar steuerlich entlastet werden. Dies fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (19/23693). Darin wird die Bundesregierung außerdem aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2024 in mehreren Etappen die starke Steuerprogression für kleine und mittlere Einkommen unter Einbehaltung der Schuldenbremse vollständig abzuschaffen. Gerade auf kleine und mittlere Einkommen wirke sich die Progression im Einkommensteuertarif besonders fatal aus. Von den Gewerkschaften erkämpfte und von den Arbeitnehmern erwirtschaftete Gehaltserhöhungen würden zu einem viel zu großen Teil von Steuern und Abgaben aufgezehrt, beklagt die FDP-Fraktion.

Zur Begründung heißt es im Antrag der FDP-Fraktion, die hohe Belastung gerade kleiner und mittlerer Einkommen werde immer mehr zum zentralen Gerechtigkeitsproblem des deutschen Wirtschaftssystems. Die steuerliche Belastung der arbeitenden Menschen in Deutschland sei im internationalen Vergleich extrem hoch. Die FDP-Fraktion verweist auf einen Vergleich in der OECD, wonach in Deutschland der Anteil von Steuern und Sozialabgaben an den Arbeitskosten für alleinstehende Durchschnittsverdiener im Jahr 2018 bei 49,5 Prozent gelegen habe. Das sei hinter Belgien der zweithöchste Wert in der OECD gewesen. Längst würden Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, Wissenschaftler und auch Parteien auf die aus dem Ruder gelaufene Steuer- und Abgabenbelastung im unteren und mittleren Bereich der Einkommensverteilung hinweisen. Vielen leistungswilligen Bürgern werde es fast unmöglich gemacht, durch Fleiß und Bildung den sozialen Aufstieg zu schaffen.



05. Grüne fordern Maßnahmen gegen unnötigen Motorradlärm

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will gegen "unnötigen" Lärm beim Motorradfahren vorgehen. In einem Antrag (19/23731) schreiben die Abgeordneten, für Motorräder würden Lärmgrenzwerte gelten, weil viele Menschen in ihren Wohnungen und Gärten sowie viele Erholungssuchende in landschaftlich attraktiven Regionen durch Motorradlärm empfindlich beeinträchtigt würden. Obwohl Lärmgrenzwerte "auf dem Papier" eingehalten würden, häuften sich Klagen über Motorradlärm, heißt es in dem Antrag. Grund dafür sei, dass die Prüfzyklen für die Typzulassung oft nicht den realen Fahrsituationen entsprächen. Motorradhersteller hätten zudem verschiedene teils elektronisch gesteuerte Bauelemente entwickelt, mit denen Motorräder - unter Einhaltung der gesetzlich geltenden Grenzwerte auf dem Prüfstand - auf der Straße sehr laut unterwegs sein könnten. "Dieses Prinzip ist eine Blaupause des Abgasskandals", urteilen die Grünen. Ebenfalls erhältlich sei diverses Zubehör, das teils legal, teils illegal den Lärm verstärke.

Die Bundesregierung wird daher aufgefordert, auf eine Überarbeitung der Typzulassungsvorschriften hinzuwirken, mit dem Ziel, einen Lärmgrenzwert von 80 Dezibel für alle Motorräder und Betriebszustände sowie den gesamten Geschwindigkeitsbereich festzulegen, unter Beibehaltung des bestehenden Grenzwerts von 77 Dezibel für die Fahrbereiche, die der gegenwärtige Testzyklus abdeckt. Des Weiteren müssten alle technischen Möglichkeiten, Motorräder und Pkw lauter zu machen als zum Erbringen der Fahrleistung nötig ist, verboten werden.

Die Grünen verlangen zudem, die Verantwortlichen in die Lage zu versetzen, für schwerstbetroffene Orte für zunächst eine Saison das sogenannte "Tiroler Modell" mit Streckensperrungen für Motorräder mit einem Standgeräusch von zunächst mehr als 95 Dezibel anzuordnen. Die Lärmminderung während der Testphase müsse dann laufend evaluiert werden. Falls die Lärmminderung nicht zufriedenstellend ausfällt, seien lärmbedingte Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Sonn- und Feiertagsfahrverbote zu verhängen, "solange bis wirksame Maßnahmen zum Ausschluss besonders lauter Maschinen spürbar Abhilfe schaffen".



06. Ausgleich für Einnahmeverluste der Gemeinden

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunalfinanzen im Jahr 2020 mit dem Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket sowie den mit dem Zukunftspaket angestoßenen und in großen Teilen bereits umgesetzten Maßnahmen nach derzeitiger Einschätzung insgesamt weitgehend aufgefangen werden können. Zum Teil reiche die Wirkung dieser Maßnahmen über das Jahr 2020 hinaus, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/23514) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/22438). Darin heißt es weiter, dass der Rückgang der Wirtschaftsleistung infolge der COVID-19-Pandemie massive negative Auswirkungen auf das Steueraufkommen aller Gebietskörperschaften in Deutschland haben werde. Die Gemeinden müssten in diesen Zusammenhang mit hohen Ausfällen insbesondere bei der Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer rechnen.

In der Antwort schildert die Bundesregierung die Auswirkungen der Pandemie auf den Gemeindeanteil bei der Einkommensteuer. So werde dieser Gemeindeanteil in diesem Jahr nach den Ergebnissen der 158. Steuerschätzung im Vergleich zu den Ergebnissen der 156. Steuerschätzung um 4,2 Milliarden Euro zurückgegeben. Bei der Gewerbesteuer würden die Mindereinnahmen 11,3 Milliarden Euro betragen. Die Antwort enthält noch weitere Angaben zu Finanzierungssalden und Einnahmen der Kommunen.