Am 01.12.2021 tritt die Novelle des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft.
Verbraucher:innen erhalten dann ein Minderungsrecht, wenn
ihr Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart.
Der vzbv hat ausgerechnet, welche Beträge Verbraucher:innen
im Zeitraum 2019/2020 zu viel bezahlten.
Zum 01.12.2021 tritt die TKG-Novelle in Kraft. Mit diesem
Gesetz erhalten Verbraucher:innen ein Minderungsrecht, wenn die
Internetgeschwindigkeit langsamer ist als vertraglich vereinbart. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat mit Daten der
Bundesnetzagentur ausgerechnet, wie viel Verbraucher:innen im Zeitraum
2019/2020 in gängigen Breitband-Tarifen monatlich zu viel zahlten. Untersucht
wurden die größten Breitband-Internetanbieter Telekom, Vodafone, Telefónica und
1&1.
Beschwerden über zu langsames Internet sind in den
Verbraucherzentralen an der Tagesordnung. Mit einem Messtool der Bundesnetzagentur
können Verbraucher:innen nachweisen, dass sie weniger als die vertraglich
vorgesehene Download-Geschwindigkeit erhalten. Der vzbv hat die Messdaten der
Bundesnetzagentur mit den Tarifen der Telekommunikationsanbieter abgeglichen
und ausgerechnet, wie viel Verbraucher:innen in den einzelnen Tarifen der
Telekommunikationsanbieter zu viel bezahlten. „Wir sind teilweise auf
beachtenswerte Summen gekommen“, fasst Dr. Kathrin Steinbach, Referentin im
Team Marktbeobachtung Digitales des vzbv, die Untersuchung zusammen.
Untersucht wurden die Breitband-Anbieter Telekom, Vodafone,
1&1 und Telefónica. Dabei kam heraus: Verbraucher:innen, die das Messtool
der Bundesnetzagentur nutzten, zahlten anbieterübergreifend teilweise jeden
Monat zweistellige Beträge zu viel, weil sie beispielsweise weniger als 50
Prozent der vereinbarten Download-Geschwindigkeit erhielten. Angesichts der
üblichen Vertragslaufzeit von 24 Monaten haben die Verbraucher:innen daher
immer wieder hohe Kosten für ein zu langsames Internet. In dem
Untersuchungsbericht haben die Expert:innen des vzbv konkrete Beträge
ausgerechnet, die Kund:innen der vier größten Telekommunikationsanbieter zu
viel bezahlten.
Minderungsrecht als Anreiz für Telekommunikationsanbieter
„Internetprobleme sind Verbraucheralltag. Die Untersuchung zeigt exemplarisch, dass Verbraucher:innen oft viel Geld ohne entsprechende Gegenleistung zahlen,“ resümiert Steinbach. Dies könnte sich mit dem neuen Minderungsrecht im Rahmen der TKG-Novelle ändern. Auf das Minderungsrecht können sich Verbraucher:innen im Falle von erheblichen oder regelmäßigen Abweichungen bei der Internetgeschwindigkeit zwischen der tatsächlichen und der vertraglich vereinbarten Leistung der Internetanbieter berufen. Langfristig könnte es ein Anreiz für die Telekommunikationsunternehmen sein, gegenüber ihren Kund:innen die vertraglich versprochene Leistung im Breitbandbereich zu erfüllen.
Text / Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv / pixabay