Foto: Versicherte sollten genau überlegen,
ob ihre bestehende Kfz-Versicherung noch ihren Bedürfnissen entspricht und was
sie von einer neuen Versicherung erwarten
(mid/ak-o) Der 30. November ist für
Autofahrer ein wichtiger Termin. Denn dann endet für die Versicherten die
jährliche Wechselfrist für die Kfz-Versicherung.
Viele Versicherungen passen ihren Schutz an
die veränderten Mobilitätsbedürfnisse an. Daher sollten sich Versicherte genau
überlegen, ob ihre bestehende Kfz-Versicherung noch ihren Bedürfnissen
entspricht und was sie von einer neuen Versicherung erwarten.
Dabei sollten nicht nur der Preis, sondern
vor allem auch die Konditionen verglichen werden.
Häufig spielen auch andere Fortbewegungsmittel
wie das Fahrrad oder ein eigener E-Scooter im eigenen Alltag eine Rolle. Hier
lohnt es sich, diese gleich im Rahmen einer eigenen Versicherung
mitabzusichern. Wer ein Fahrrad besitzt, will dieses zum Beispiel auch vor
Diebstahl schützen. Die eigenen Wünsche an die Versicherungsleistung sollten
daher möglichst genau abgesteckt werden, damit das passende
Versicherungsprodukt gefunden werden kann.
Interessierte sollten sich zunächst
frühzeitig über die individuellen Fristen zur Vertragskündigung informieren.
Denn nicht jeder Vertrag kann automatisch zum 30. November gekündigt werden.
Hier lohnt es sich, noch einmal genau die Vertragsbedingungen zu überprüfen.
Für eine wirksame Kündigung muss diese bis zum Stichtag beim Versicherer
vorliegen und sollte einige Tage vorher am besten per Einschreiben mit
Rückschein gesendet werden.
Verträge, die nach dem 1. Oktober 2016
abgeschlossen wurden, können auch ohne Unterschrift per E-Mail gekündigt
werden. Dann muss aber der Absender beim Versicherer eindeutig identifizierbar
sein. Dies kann durch Angabe von personenbezogenen Daten, insbesondere dem
Namen, Anschrift, Telefon-, Kunden- und Versicherungsnummer gewährleistet
werden. Außerdem sollte die gesendete E-Mail als Nachweis immer gespeichert
werden. Im Idealfall können sich Versicherte über ihren E-Mail-Provider eine
Versand- und/oder Lesebestätigung einrichten. So liegt auch ein Nachweis vor,
wenn die Versicherung selbst keine Eingangsbestätigung versendet.
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