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Dorf pixabay

Magdeburg-News: Nur wenige Städte und Gemeinden änderten ihre Hebesätze im ersten Halbjahr 2023



veröffentlicht am Donnerstag, 5. Oktober 2023

Magdeburg. Von den 218 kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt aktualisierten zehn Gemeinden im ersten Halbjahr 2023 mindestens einen ihrer Realsteuerhebesätze. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, senkte eine Gemeinde den Hebesatz für Grundsteuer B um 175 Prozentpunkte.

Im ersten Halbjahr 2023 haben insgesamt sechs kreisangehörige Gemeinden ihre Hebesätze für Acker, Wald und Wiese (Grundsteuer A) angepasst. Die deutlichste Anpassung wurde von der Gemeinde Berga vorgenommen. Hier wurde der Hebesatz für Agrarflächen um 30 Prozentpunkte auf 350 Prozent angehoben. Die geringfügigste Erhöhung wurde durch die Stadt Arnstein beschlossen. Sie erhöhte den Hebesatz für die Grundsteuer A um 10 Prozent auf 350 Prozent.

Acht kreisangehörige Gemeinden änderten im ersten Halbjahr 2023 ihre Hebesätze für bebaute oder bebaubare Grundstücke (Grundsteuer B). Die Gemeinde Niedere Börde verringerte dabei ihren Hebesatz bei der Grundsteuer B um 175 Prozent auf 575 Prozent. Damit lag sie weiterhin deutlich über dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz in Höhe von 403 Prozent (zum Stichtag 31. Dezember 2022). Die übrigen sieben Gemeinden erhöhten ihre Hebesätze für die Grundsteuer B um mindestens 14 Prozent. Die größten Änderungen wurden von der Stadt Oranienbaum-Wörlitz und der Gemeinde Berga vorgenommen. Sie erhöhten ihre Hebesätze um 35 Prozentpunkte auf 415 Prozent bzw. um 30 Prozentpunkte auf 410 Prozent.

Bei der aufkommensstärksten Steuerart, der Gewerbesteuer, haben im ersten Halbjahr sieben kreisangehörige Gemeinden ihre Hebesätze angepasst. Hier wurden die Hebesätze für die Gewerbesteuer um mindestens ein Prozent und um maximal 21 Prozentpunkte erhöht. Trotz Erhöhung blieben die Stadt Arnstein, die Gemeinde Berga und die Stadt Oebisfelde-Weferlingen nach Anpassung ihrer Hebesätze unter dem durchschnittlich gewogenen Landeshebesatz für die Gewerbesteuer von 369 Prozent (zum Stichtag 31. Dezember 2022).

Grundlage dieser Mitteilung sind die dem Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt zum Stichtag 15. September 2023 bekannt gegebenen, bis zum 30. Juni 2023 beschlossenen Änderungen der Hebesätze. Weitere Änderungen im Laufe des Jahres 2023 sind möglich, allerdings muss der Beschluss zur Erhöhung bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres gefasst werden. Eine Absenkung der jeweiligen Hebesätze ist im gesamten Jahresverlauf möglich.




Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Symbolfoto: pixabay