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Justizia Recht Urteil pixabay

Magdeburg-News: Verwaltungsgericht Magdeburg lehnt Eilantrag von Hallenser OB Dr. Wiegand ab



veröffentlicht am Samstag, 15. Juli 2023

Magdeburg. Mit Beschluss vom 12. Juli (Az: 15 B 21/23 MD) hat das Verwaltungsgericht Magdeburg die Auffassung des Landesverwaltungsamtes bestätigt, dass die Voraussetzungen für die vorläufige Dienstenthebung weiterhin vorliegen. Eine wesentliche Änderung der maßgeblichen Umstände ist seit der letzten Überprüfung durch das Disziplinargericht nicht eingetreten.

Somit hat die Suspendierung des OB Dr. Bernd Wiegand weiterhin Bestand.

Das Gericht geht mit dem Landesverwaltungsamt konform, dass wegen der unterschiedlichen Zielsetzungen zwischen Disziplinar- und Strafrecht stets eine eigene disziplinarrechtliche Bewertung der Pflichtenverletzung erfolgen muss. Im Übrigen hätten auch die Strafgerichte klargemacht, dass die vorgeworfenen Handlungen noch dienstrechtlich zu bewerten bzw. zu ahnden sein könnten. Zudem stellten die Geschehnisse um die Corona-Impfungen nur einen Teil der zahlreichen vorgehaltenen Dienstpflichtverletzungen dar (weiterhin: die Umsetzung und übertarifliche Vergütung einer leitenden Beschäftigten und die Umstände um die Entlassung des EVG-Geschäftsführers, insbesondere uneidliche Falschaussage).

Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts ist letztlich – wie vom Landesverwaltungsamt bei der erfolgten Suspendierung zu Grunde gelegt –, dass das Verbleiben des Oberbürgermeisters als „Behördenleiter“ zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Dienstbetriebes und auch der weiterführenden disziplinar- und strafrechtlichen Ermittlungen führen würde.

Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, hat das Landesverwaltungsamt nach Abschluss des Strafverfahrens die disziplinarischen Ermittlungen zum Themenkomplex Corona-Impfung und nachfolgender Aufklärungen wieder aufgenommen.


Text: Landesverwaltungsamt
Foto: pixabay