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Steuererklaerung Buchhaltung

Magdeburg-News: Steuereinnahmekraft Sachsen-Anhalts im vergangenen Jahr gestiegen



veröffentlicht am Sonntag, 2. Juli 2023

Magdeburg. 2022 wurde für die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden in Sachsen-Anhalt eine Steuereinnahmekraft von insgesamt 2.180 Millionen Euro ermittelt. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilte, waren das 281 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Rund ein Viertel (516 Millionen Euro) der Steuereinnahmekraft 2022 entfiel auf die kreisfreien Städte. Für die kreisangehörigen Gemeinden errechneten sich insgesamt 1.663 Millionen Euro.

Unter den kreisfreien Städten erreichte die Landeshauptstadt Magdeburg mit 980,17 Euro die höchste Steuereinnahmekraft pro Kopf. Für die Städte Dessau- Roßlau und Halle (Saale) wurde eine Steuereinnahmekraft von 930,43 Euro bzw. 864,39 Euro je Einwohner ermittelt. Die kreisangehörigen Ge- meinden erzielten in 2022 eine durchschnittliche Steuereinnahmekraft von 1.022,86 Euro pro Kopf. Das waren 99,64 Euro mehr als die durchschnittliche Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte (923,22 Euro pro Kopf). Damit wurde im Vergleich zum Vorjahr für die kreisfreien Städte eine um 7 Prozent höhere Steuereinnahme- kraft ermittelt. Die durchschnittliche Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden stieg sogar um 17 Prozent.

Bei 47 der kreisangehörigen Gemeinden lag die Steuereinnahmekraft pro Kopf über der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft. Die Mehrzahl (171 kreisangehörige Gemeinden) erzielte eine unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft je Einwohner bzw. Einwohnerin. Dabei verzeichnete die Gemeinde Bornstedt 2022 mit 367,67 Euro den niedrigsten Pro-Kopf-Wert. Im Gegensatz dazu lag die Stadt Arneburg mit 15.115,72 Euro mit Abstand vor allen anderen Gemeinden. Nur die Gemeinde Loitsche-Heinrichsberg (13 785,24 Euro) erreichte einen vergleichbar hohen Wert. Danach folgten die Gemeinden Zielitz (8 582,62 Euro) und Rogätz (5 457,35 Euro) sowie die Stadt Leuna (5 186,59 Euro) mit einer Steuereinnahmekraft von über 5.000 Euro pro Kopf.

Die Steuereinnahmekraft ist die Summe aus der Realsteueraufbringungskraft, den Gemeindeanteilen an der Lohn- und Einkommensteuer sowie Umsatzsteuer, abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Die Realsteueraufbringungskraft wird gemeinde- weise gebildet. Sie wird je Realsteuerart durch Multiplikation der einzelnen Grundbeträge mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz ermittelt. Die Addition der so errechneten Größen ergibt die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Die Steuereinnahme- und Realsteueraufbringungskraft ermöglichen einen Vergleich und die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay