In der Autonomen Gemeinschaft Katalonien gilt zunächst bis 21. Februar 2021:
- Nach Katalonien darf nur aus triftigen Gründen ein- oder ausgereist werden (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen, der Durchreiseverkehr ist davon nicht betroffen).
- Zusätzlich zu den für die Autonome Gemeinschaft geltenden Reisebeschränkungen darf man den Landkreis („comarca“) nur aus triftigen Gründen verlassen (behördliche Erklärung ist mit sich zu führen).
- Die nächtliche Ausgangssperre in Katalonien gilt von 22 bis 6 Uhr. Im Ausnahmefall ist die behördliche Erklärung mit sich zu führen.
Gastronomiebetriebe dürfen tagsüber zu begrenzten Zeiten öffnen.
- Geschäfte mit bis zu 400 m² Verkaufsfläche sind von Montag bis Freitag geöffnet, Geschäfte mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche und Einkaufszentren sind generell geschlossen. Von diesen Beschränkungen ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, Apotheken und Buchhandlungen sowie bestimmte Dienstleistungsbetriebe wie Friseure, Tierarztpraxen, Autohändler.
- Zusammenkünfte von mehr als sechs Personen sind grundsätzlich untersagt.