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Reise-News: Spanien: Reisewarnung für Kanarische Inseln

Samstag, den 19. Dezember 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien wird derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.

Mit Wirkung vom 20. Dezember 2020 gilt dies auch für die Kanarischen Inseln.


Auf den Balearen wird ab 20. Dezember 2020 die bereits geltende Testpflicht für Einreisen aus einem Risikogebiet aus dem Ausland auch auf Einreisen vom spanischen Festland ausgedehnt. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.

Auf Mallorca gilt seit dem 10. Dezember 2020 eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen auf Mallorca ist vom 17. Dezember 2020 bis zunächst 29. Dezember 2020 die Bewirtung im Innenbereich von Bars und Restaurants untersagt. Der Außenbereich bleibt mit 75% der Gesamtkapazität geöffnet, von Freitag-Sonntag und vor Feiertagen allerdings nur bis 18 Uhr.

Auf den übrigen Balearen gilt weiterhin eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr. Bars und Restaurants sind im Außenbereich geöffnet, im Innenbereich mit 30 – 50 % Kapazität.

Besucher, die aus einem Risikogebiet (u.a. Deutschland) auf die Kanaren reisen, müssen bereits bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen.

Personen, die auf dem Seeweg vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen (z.B. mit den Autofähren ab Cádiz oder Huelva) müssen ab dem 18. Dezember 2020 ein negatives Corona-Testergebnis (zugelassen sind PCR-, TMA oder Antigen-Schnelltest) vorweisen, das bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zudem muss vor dem Reiseantritt das Testergebnis per E-Mail (Betreff: Flugnummer/Fähre und Ankunftsdatum) geschickt werden.

Auf allen Kanarischen Inseln gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 6 Uhr.

-  Für Teneriffa gelten ab dem 19. Dezember 2020 bis mindestens zum Ablauf des Neujahrstages 2021 - zusätzlich zu den für ganz Spanien geltenden Einreisebestimmungen weitergehende Beschränkungen.

-  Die Einreise ist grundsätzlich nur Personen erlaubt, die nachweisen können, dass auf Teneriffa ihr Hauptwohnsitz liegt (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis oder „Certificado de Empadronamiento“).

-  Auch Touristen, die eine Unterbringung in einer offiziell zugelassenen touristischen Unterkunft auf Teneriffa gebucht haben, dürfen einreisen.
Die Einreise zu Besuchsreisen mit Privatunterbringung ist jedoch – nicht - gestattet.

-  Touristen, die auf einer anderen Kanarischen Insel wohnhaft sind oder die eine offiziell zugelassene Unterkunft auf einer anderen Kanarischen Insel gebucht haben, dürfen ebenfalls nach Teneriffa einreisen, sofern es sich um einen unmittelbaren Transit zum eigentlichen Reiseziel handelt.

-  Die Ausreise aus Teneriffa ist nur denjenigen Personen erlaubt, die nachweisen können, dass sie an ihren Wohnort zurückkehren (Wohnorteintrag im Pass/Personalausweis).

-  Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr (Ausnahme: vorstehend beschriebene Reisen). Die Innenbereiche von Bars und Restaurants bleiben geschlossen (Ausnahme: Hotels), die Außenbereiche dürfen höchstens zu 50% besetzt werden.

-  Beachten Sie unbedingt lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

-  Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.

-  Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.

-  Beachten Sie die seit dem 14. November 2020 geltende Testpflicht bei Einreise auf die Kanarischen Inseln.

-  Meiden Sie unnötige Bewegungen in besonders betroffenen Regionen.

-  Wenn Sie sich touristisch in Spanien aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.

-  Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.

-  Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtliche zuständige Stelle.