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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Wer bleiben darf, muss davon wissen!“

Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und deren Eltern

Statements des Innenpolitischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel ( Foto ) , zum Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und deren Eltern, das auf BÜNDNISGRÜNE Initiative morgen im Innenausschuss des Landtags behandelt wird:

Die Paragraphen 25a und 25b Aufenthaltsgesetz verfolgen das Ziel, die „Kettenduldung“ abzuschaffen und langjährig in Deutschland geduldeten Menschen eine Aufenthaltsperspektive zu geben.

Wie aus einer Kleinen Anfrage der GRÜNEN Bundestagsfraktion bekannt wurde, erfüllen in Sachsen-Anhalt aktuell 302 Jugendliche/Heranwachsende die Anforderungen des § 25a AufenthG, jedoch fand dieser bisher nur auf 82 (27 Prozent) von ihnen Anwendung und nur vier zugehörige Eltern erhielten auf diesem Weg eine Aufenthaltserlaubnis.

Sebastian Striegel: „Die deutliche Diskrepanz zwischen der Zahl potentiell Aufenthaltsberechtigter nach § 25a und § 25b und der Zahl derer, auf die diese Paragraphen angewendet werden, ist für mich nicht erklärbar und hinnehmbar.“

„Wer dauerhaft in Deutschland bleiben darf, weil er sich gut integriert hat, muss über seine Möglichkeiten für einen dauerhaften Aufenthalt im Land aufgeklärt werden.“

Striegel fordert: „Die Ausländerbehörden sollten durch die Landesregierung zur proaktiven Beratung hinsichtlich der Aufenthaltsgewährung wegen nachhaltiger Integration auf dem Erlasswege angehalten werden. Behörden in Sachsen-Anhalt sollten bei Ablauf des Achtjahres bzw. Vierjahreszeitraums proaktiv und von Amts wegen das Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen prüfen.“

„Je länger der Aufenthalt von Menschen in Deutschland anhält, desto sinnvoller ist es, diesem Personenkreis eine dauerhafte Bleibeperspektive zu eröffnen und sie nicht dem Regime der nur ‚vorübergehend ausgesetzten Ausreisepflicht’ zu unterstellen.“