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SAN Statistik

1,5 Mill. EUR Zweitwohnungssteuer 2019 in Sachsen-Anhalt

Mittwoch, den 6. Mai 2020

2019 nahmen die Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt 1,516 Mill. EUR Zweitwohnungssteuer ein. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, waren das 0,160 Mill. EUR mehr als im Jahr zuvor, in dem die Einzahlungen 1,356 Mill. EUR betrugen.

15 % der sachsen-anhaltischen Kommunen erhoben 2019 Zweitwohnungssteuer, das bedeutet 2 von 3 kreisfreien Städten und 31 von 215 kreisangehörigen Gemeinden.

Bei insgesamt 1 956 Mill. EUR Einzahlungen aus Steuern und ähnlichen Abgaben betrug der Anteil der Zweiwohnungsteuer in Sachsen-Anhalt 2019 weniger als 0,08 %, bezogen auf die 1 137 Mill. EUR Gemeindesteuern 0,13 %. Für die einzelne Gemeinde kann die Zweitwohnungssteuer als wichtige Finanzierungsquelle Bedeutung erlangen. Die Stadt Merseburg beschloss für 2019 erstmalig eine Satzung zur Erhebung der Steuer.

Bei der Zweiwohnungssteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer. Auf Grund der Höhe und des sich daraus ergebenden Anteils innerhalb der Gemeindefinanzierung, wird die Zweitwohnungssteuer zuweilen als „Bagatellsteuer“ bezeichnet.

Zahlungspflichtig für Zweitwohnungssteuer sind natürliche Personen die eine Zweit- bzw. Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet haben. Über die Erhebung entscheiden die Kommunen in eigener Zuständigkeit.