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Sachsen-Anhalt-News: 40 Jahre Frauenrechtskonvention

Mittwoch, den 18. Dezember 2019

Kolb-Janssen: „Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht verwirklicht“

Heute vor 40 Jahren, am 18. Dezember 1979, wurde das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN-Frauenrechtskonvention) angenommen. Hierzu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Angela Kolb-Janssen (Foto):

„Die Verabschiedung der Frauenrechtskonvention war ein Meilenstein auf dem Weg zur Herstellung tatsächlicher Gleichstellung. Auch wenn in den letzten 40 Jahren viel erreicht werden konnte, gibt es noch immer keine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Wir dürfen in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und nicht zulassen, dass Gleichstellungspolitik zu einem Randthema wird. Sachsen-Anhalt hat mit dem Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt eine gute Grundlage geschaffen, um nach wie vor bestehende Diskriminierungen und Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Nur: Auch die besten Programme müssen mit Leben erfüllt werden, sonst nützen sie nichts. Wir müssen das Thema der Frauenrechte stärker in die Öffentlichkeit bringen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Frauen auch tatsächlich ihre Rechte einklagen können. Dazu gehören zum Beispiel ein Rechtsanspruch auf Zugang zu Unterstützungseinrichtungen für Frauen und Kinder, die von Gewalt betroffen sind, der weitere Ausbau der Frauenhäuser und Beratungsstellen in Sachsen-Anhalt sowie die Stärkung von präventiven Maßnahmen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um Frauen noch besser vor Gewalt zu schützen und Straftaten effektiv zu verfolgen.“

Hintergrund:

Die UN-Frauenrechtskonvention steht als internationales Recht über Bundes- und Landesrecht, das heißt alle Gesetze müssen konventionskonform ausgelegt werden.