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Reise-News: Coronavirus / Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 18. April 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Österreich zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Es wurden Ausgangsbeschränkungen verfügt. Das Verlassen der Wohnung ist nur noch für unaufschiebbare Berufsarbeit, dringend notwendige Besorgungen (Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen gestattet. Die Polizei kontrolliert an Spiel- und Sportplätzen sowie im öffentlichen Raum und fordert Gruppen über fünf Personen auf, sich zu trennen. Restaurants, Kaffeehäuser, Bars und Lokale müssen geschlossen bleiben. Drogerien, Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, Tankstellen und Geschäfte für Tierfutter dürfen öffnen. Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Bußgelder. Seit 6. April gilt für das Einkaufen in Supermärkten und Drogerien die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Ab dem 14. April ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen geöffneten Geschäften und in den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht.

Die Einreise aus Italien wird nur gestattet, wenn ein ärztliches Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als vier Tage ist, vorgelegt werden kann, die Durchreise aus Italien ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr weiterhin geöffnet. Der Zugverkehr von Italien nach Österreich wurde am 10. März 2020 allerdings vorübergehend ausgesetzt.

Die Vorschriften bei der Einreise aus Italien gelten auch für die Einreise aus der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn.

Der Flug- und Zugverkehr in die Schweiz, Liechtenstein, nach Spanien und Frankreich ist eingestellt. 

Seit 17. März 2020 besteht in Österreich keine Landeerlaubnis mehr für Flüge aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine.

Einreisekontrollen von Österreich nach Deutschland finden seit dem 16. März 2020 wieder statt. Grenzüberschreitender Warenverkehr sowie Berufspendlerverkehr (Nachweis ist mitzuführen) bleiben gewährleistet. Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an der obigen Grenze nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. Auch Personen, die von Deutschland nach Österreich einreisen wollen, müssen im Rahmen der Kontrolle ein ärztliches Zeugnis (molekularbiologischer Test) nicht älter als vier Tage) vorweisen. Abweichend davon können nur österreichische Staatsbürger sowie Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich einreisen, wenn sie unverzüglich eine 14-tägige Heimquarantäne antreten. Diese Auflage muss per Unterschrift bestätigt werden.

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Für diese Ausnahmen werden ebenfalls Gesundheitschecks vorgenommen.

Änderungen der Ein- und Durchreisebestimmungen können jeweils aktuell auf den Seiten des österreichischen Bundesministeriums für Inneres https://www.bmi.gv.at/ und des österreichischen Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie verfolgt werden.

Das Robert Koch-Institut hatte zunächst das Bundesland Tirol und dann ganz Österreich zum Risikogebiet erklärt. Mit Ablauf des 6. April 2020 ist die Tiroler Quarantäneverordnung außer Kraft getreten. Die bestehenden Quarantäneverordnungen für das Paznauntal, St. Anton am Arlberg und Sölden gelten allerdings weiterhin bis zum Ablauf des 26. April 2020.