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Reise-News: Slowakei: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 12. Dezember 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Slowakei wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Die Slowakei ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit beträgt die Inzidenz weit mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Slowakei als Risikogebiet eingestuft wurde. 

Einreise

Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft.

Reisende mit Voraufenthalten in sogenannten Risikoländer innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in die Slowakei müssen ihre Einreise online in "eHranica" der slowakischen Regierung oder beim Amt für öffentliche Gesundheit anmelden und eine 10-tägige Selbstisolation einhalten. Frühestens nach fünf Tagen fordert das Amt für öffentliche Gesundheit Reisende zur Durchführung eines PCR-Tests auf.

Wer bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen kann, welches nicht älter als 72 Stunden ist, muss sich nicht in Quarantäne begeben. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt des Testergebnisses, nicht des Abstrichs. Eine Anmeldung der Einreise ist dann nicht erforderlich. Testergebnisse zertifizierter Labore aus EU-Ländern in deutscher, englischer, tschechischer oder slowakischer Sprache werden anerkannt.

EU-Staatsangehörige mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Slowakei sind von der Quarantäne und vom PCR-Test befreit, wenn Sie in den drei Monaten vor der Einreise eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben und eine entsprechende Bescheinigung ihres slowakischen Hausarztes vorlegen können.
Grenzpendler mit Wohnsitz in einer Entfernung von bis zu 30 km vom nächstgelegenen Grenzübergang müssen sich alle 14 Tage testen lassen und beim Grenzübertritt neben der Bescheinigung des Arbeitgebers ein aktuelles negatives Testergebnis (PCR-Test oder Antigen-Test) vorlegen können.
Weitergehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht veröffentlicht die slowakische Regierung.

Beschränkungen im Land

Bewirtung in Restaurants, Kneipen und Cafés darf nur noch zum Mitnehmen erfolgen. Alle Lokale müssen um 22 Uhr schließen. In Supermärkten und Drogerien gelten spezielle Einkaufsstunden für Senioren ab 65 Jahren von 9 bis 11 Uhr. Private Versammlungen von mehr als sechs Personen sind verboten. Kulturelle Veranstaltungen, Gottesdienste und Sportwettkämpfe sind mit strengen Auflagen erlaubt.

Ab 14. Dezember 2020 müssen Hotelgäste und Nutzer von Skiliften ein negatives Testergebnis vorlegen können, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (PCR-Test oder Antigen-Test). Nach Ablauf der 72 Stunden muss erneut ein Test durchgeführt werden.

Ab 21. Dezember 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 bleiben Einzelhandelsgeschäfte mit Ausnahme von Supermärkten, Drogerien und Apotheken geschlossen.

Die Regierung hat  den Notstand erneut bis zum 29. Dezember 2020 verlängert. Weitere beschränkende Maßnahmen, u.a. auch zur Bewegungsfreiheit, können damit beschlossen werden.