Slowenien ist von COVID-19 wenig betroffen. Am stärksten betroffen waren die statistischen Regionen Osrednjeslovenska (mit Ljubljana) und Savinjska.
Einreise
Deutsche Staatsangehörige können grundsätzlich ohne Quarantänepflicht nach Slowenien einreisen, solange es sich bei ihrem Wohnsitzstaat um Slowenien handelt oder ihr Wohnsitzstaat in der Länderliste
https://bit.ly/2Z0asNO („green list“) der vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit (NIJZ) als epidemiologisch sicher eingestuften Staaten geführt wird, darunter Deutschland, und die Einreise nach Slowenien aus einem der in der Länderliste genannten Länder erfolgt.
Deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz weder in Slowenien noch in einem der Staaten, die in der o.g. Länderliste („green list“) geführt werden, haben, unterliegen bei Einreise nach Slowenien grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Zu dieser Pflicht gibt es allerdings Ausnahmen
https://bit.ly/31PlJT2Hygieneregeln
Die Kontaktbeschränkungen bestehen fort. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 m Abstand zu halten. Versammlungen von mehr als 50 Personen sind grundsätzlich verboten.
In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Tragepflicht besteht außerdem im öffentlichen Personenverkehr.