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Aus dem Gerichtssaal: Verwaltungsgericht Magdeburg: Panzer darf weiterhin fahren

Sonntag, den 14. April 2019


Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 28.03.2019 zwei Klagen gegen die „Panzerfahrstrecke“ in Benneckenstein/Stadt Oberharz am Brocken abgewiesen. Mit ihren Klagen hatten zwei Hauseigentümer in unmittelbarer Nähe der Fahrstrecke des „Museums der industriellen Geschichte der ehemaligen DDR“ gegen den Landkreis Harz geklagt. Mit den Klagen wandten sie sich gegen den vom Landkreis Harz genehmigten Betrieb einer Strecke, die insbesondere mit einem Radpanzer sowjetischer Bauart befahren werden kann. Die Kläger wollten mit den Klagen den Schutz ihrer Mieter insbesondere vor Lärmimmissionen erreichen.

Das Gericht hat die Klagen abgewiesen. 

Zur Begründung hat es ausgeführt, die von der Nutzung der Fahrstrecke ausgehenden Lärmimmissionen hielten sich in dem immissionsschutzrechtlich zulässigen Rahmen. Die Kammer hat sich dabei auf entsprechende Messungen des beklagten Landkreises Harz und des Landesverwaltungsamtes gestützt. 

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Aktenzeichen: 4 A 401/17 MD und 4 A 228/18 MD