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Projektideen zur Beschäftigungsförderung gesucht

Donnerstag, den 27. Juni 2019


Drei Projekte werden mit 1,2 Mio. Euro gefördert

Die Landeshauptstadt Magdeburg sucht Projekte, die der beruflichen Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen dienen. Für die Förderung der besten drei Ideen stehen insgesamt 1,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds ESF zur Verfügung. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ruft die Landeshauptstadt nun Träger auf, ihre Projektvorschläge einzureichen. Das ist möglich bis zum 26. Juli 2019.
 
Gesucht werden Projektideen zur Beschäftigungsförderung von

- arbeitslosen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen,

- langzeitarbeitslosen Frauen, arbeitslosen Frauen mit Migrationshintergrund, geflüchteten Frauen mit Aufenthaltserlaubnis aus dem Rechtskreis des SGB II bzw. mit Registrierung im Rechtskreis des SGB III sowie

- älteren Arbeitslosen ab dem 50. Lebensjahr.

Für drei Projekte stehen insgesamt 1,2 Millionen Euro ESF-Fördermittel zur Verfügung.
 
Die dann ausgewählten drei Projekte können frühestens am 1. Oktober 2019 beginnen. Für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten kann jeweils ein Fördervolumen von maximal 400.000 Euro beantragt werden.
 
Bis zum 26.07.2019 (23.59 Uhr) haben Träger die Möglichkeit, ihre Interessensbekundungen einzureichen. Die dafür notwendigen Unterlagen sind auf der Homepage der Landeshauptstadt Magdeburg zur Regionalen Koordination unter dem Unterpunkt Aktive Eingliederung bereitgestellt. Es wird gebeten, diese vollständig ausgefüllt und fristgerecht einzusenden. Ein Regionaler Arbeitskreis entscheidet nach Ende der Bewerbungsfrist und nach einem einheitlichen Bewertungsschema über die Förderfähigkeit der Projektvorschläge.
 
Für Rückfragen und allgemeine Informationen steht Christoph Raup, der Regionale Koordinator der Landeshauptstadt Magdeburg, telefonisch unter 0391/ 540 3496 oder per E-Mail an christoph.raup@soz.magdeburg.de zur Verfügung.
 
Hintergrund zum Interessensbekundungsverfahren

In der Förderrichtlinie des Ministeriums für Arbeit und Soziales heißt es: "Ziel ist, durch längerfristige individuelle lösungsorientierte Integrationsbegleitung der Betroffenen bessere Integrationsfortschritte zu erzielen und schließlich ihre berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen." Ein auf den Einzelnen zugeschnittener Methodenmix unter ganzheitlicher sozialpädagogischer Betreuung kann sowohl das psychische Wohlbefinden steigern als auch die persönlichen Handlungskompetenzen erweitern. So werden zum Beispiel Praktika angedacht, um auf den Berufsalltag vorzubereiten. Die individuelle Verweildauer der Teilnehmenden soll in der Regel zwölf Monate betragen. Vorausgesetzt wird unter anderem, dass sich die Menschen im Rechtskreis des SGB II befinden und mindestens 15 Wochenstunden im Projekt mitwirken.
 
Die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie "Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung". Gemäß dieser sind die Personal- und Sachausgaben, die im Rahmen des Projektes entstehen, sowie eine Pauschale für indirekte Ausgaben in Höhe von 15 Prozent der direkten Personalausgaben zuwendungsfähig. Die Abrechnung erfolgt durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als bewilligende Stelle.