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Heute im Bundesrat: Parteien erhalten deutlich mehr Geld

969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018


Die staatlichen Zuschüsse für Parteien werden sich deutlich erhöhen. Der Bundesrat hat am 6. Juli eine entsprechende Änderung des Parteiengesetzes gebilligt, die der Bundestag am 15. Juni 2018 beschlossen hatte.

Anstieg von 15 Prozent

Das Gesetz hebt die Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung ab dem 15. Februar 2019 für alle Parteien von 165 Millionen auf 190 Millionen an. Damit gilt die Erhöhung bereits für das Anspruchsjahr 2018. Sie entspricht einem Anstieg von gut 15 Prozent. Zur Begründung der Gesetzesänderung verwiesen die Initiatoren der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen auf die mit der Digitalisierung verbundenen höheren Kosten. So erforderten vor allem die Sozialen Medien eine wachsende Präsenz der Parteien in einer Vielzahl von politischen Foren. Hinzu kämen die Ausgaben für die Datensicherheit.

Zusammensetzung der Parteienfinanzierung

Parteien in Deutschland finanzieren sich zunächst aus eigenen Mitteln wie Mitgliedsbeiträgen, welche angesichts tendenziell sinkender Mitgliederzahlen allerdings seit Jahren geringer werden. Hinzu kommen Spenden und staatliche Zuschüsse. Für die Zuschüsse gilt seit dem Jahr 2013 eine absolute Obergrenze, deren Anstieg sich an der Inflationsrate orientiert. Zuletzt gab Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im April dieses Jahres einen inflationsbedingten Anstieg der Parteienfinanzierung um etwa zwei Prozent auf 165 Millionen Euro bekannt.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Neuregelung muss jetzt noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Einen Tag später soll sie dann in Kraft treten.