Berlin: (hib/PST) Der Stabilitätsrat hat auf seiner letzten Sitzung am 22. Juni 2020 auf eine Projektion für den Finanzplanungszeitraum bis 2024 verzichtet, da diese "aufgrund der unzureichend belastbaren Datenlage und der dynamischen Entwicklung zurzeit pandemiebedingt nicht aussagekräftig wäre". Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21297) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21033). Dem Stabilitätsrat gehören die Finanzminister von Bund und Ländern sowie der Bundeswirtschaftsminister an. Zu seinen Aufgaben gehört es, darüber zu wachen, dass die Obergrenze des strukturellen gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits eingehalten wird.
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung sieht erste Erfahrungen mit den neu eingeführten einheitlichen Schnittstellen für den Export von Steuerdaten positiv. Das geht aus ihrer Antwort (19/21296) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20999) hervor. Zumindest gilt dies für die seit dem 1. Januar 2018 vorgeschriebene "Digitale LohnSchnittstelle" (DLS), über die Unternehmen Daten der elektronischen Lohnkonten standardisiert an die Finanzämter übertragen müssen. Die digitale Schnittstelle für Kassensysteme, nach der die FDP-Fraktion ebenfalls gefragt hatte, ist erst ab dem 1. Oktober 2020 verbindlich vorgeschrieben, weshalb die Bundesregierung hierzu wenige Angaben machte.
Auch über den konkreten Aufwand bei den Arbeitgebern für die Einführung der DLS lägen ihr keine Erkenntnisse vor, schreibt die Regierung. Aufgrund einer vorgeschalteten Pilotphase mit einer zunächst freiwilligen Möglichkeit der Arbeitgeber zur Anwendung der DLS gehe sie aber "von einer vertretbaren und nur geringen Belastung der Arbeitgeber aus". Gleichzeitig führe die einfachere Datenbereitstellung zu einer Zeit- und Kostenersparnis sowohl bei den Arbeitgebern als auch den Finanzämtern. Auf der Grundlage des regelmäßigen Austausches mit dem Bundeszentralamt für Steuern gehe sie zudem davon aus, dass die Prüfungsqualität verbessert wurde, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.
Berlin: (hib/PST) Das Statistische Bundesamt schätzt die einmaligen Kosten, die den Unternehmen in Deutschland durch die Senkung der Umsatzsteuer und die Wiederanhebung nach einem halben Jahr entstehen, auf knapp 239 Millionen Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21275) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21014) mit. Wie sie ausführt, soll die Beschränkung auf ein halbes Jahr die Nachfrage kurzfristig stärken. Darüber hinaus beinhalte das Konjunkturprogramm aber auch längerfristig wirksame Maßnahmen.
Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung hat den Eindruck unlauterer Einflussnahme auf die Reform der Versicherungssteuer entschieden zurückgewiesen. Die Fraktion Die Linke hatte dazu eine Kleine Anfrage (19/20405) gestellt. In ihrer Antwort (19/21238) verweist die Bundesregierung darauf, dass der Gesetzgebungsprozess mit Referentenentwürfen, Stellungnahmen von Verbänden und daraufhin vorgenommenen Änderungen am Gesetzentwurf im Internet transparent nachvollziehbar sei. Es sei "üblich und Sinn und Zweck" der Beteiligung von Verbänden und Sachverständigen, "dass die vorgetragenen Argumente im Rahmen einer Gesamtabwägung und unter Berücksichtigung der politischen Zielsetzung in die weiteren Überlegungen zum Vorhaben einfließen können", schreibt die Regierung. Eine Zusammenstellung aller dienstlichen Kontakte mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesetzentwurfs, wie von den Fragestellern verlangt, lehnt die Bundesregierung als unverhältnismäßig und mit der Gewaltenteilung unvereinbar ab und nennt nur einen persönlichen Kontakt des Bundesfinanzministers und mehrere Telefonate eines Staatssekretärs.
Berlin: (hib/MWO) Im Zuge der Aufklärung des Tötungsdelikts im Kleinen Tiergarten in Berlin sind die zuständigen deutschen Regierungsstellen und Behörden offiziell an russische Stellen herangetreten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21318) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/20516). Die deutschen Regierungsstellen und Behörden hätten in ihren Kontakten zu russischen Stellen wiederholt deutlich gemacht, dass sie aufgrund der Dringlichkeit einer Aufklärung des Tötungsdelikts im Kleinen Tiergarten eine zeitnahe und vollständige Beantwortung ihrer Anfragen erwarten.
Seitens des Auswärtigen Amts habe Staatssekretär Michaelis am 14. November 2019 in Moskau gegenüber dem russischen stellvertretenden Außenminister Titow und am 20. November 2019 im Auswärtigen Amt in Berlin gegenüber dem russischen Botschafter Netschajew die Erwartungen der Bundesregierung zur Mitwirkung an der Aufklärung formuliert. Seitens des Bundeskanzleramtes sei das Thema auf hoher Beamtenebene angesprochen worden. Zudem habe Bundeskanzlerin Merkel in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Putin am 9. Dezember 2019 in Paris gesagt, dass sie im bilateralen Gespräch mit Putin deutlich gemacht habe, dass sich die Bundesregierung mehr Kooperation erwarte und mehr Informationen teilen wolle.
Die letztlich erfolgte Beantwortung der beiden justiziellen Rechtshilfeersuchen des Leitenden Oberstaatsanwalts in Berlin durch die russische Generalstaatsanwaltschaft mit Datum vom 2. Juni 2020 habe in der Sache weiterhin keine substantiellen russischen Beiträge zur Aufklärung geliefert, heißt es weiter in der Antwort. In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, dass ein Teil der erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berührten, dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiege. Insofern müsse ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Hintergrund der Anfrage ist die Tötung eines Georgiers am 23. August 2019. Der mutmaßliche Täter wurde kurz darauf gefasst und sitzt seither in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt staatliche Stellen in Russland oder in der Teilrepublik Tschetschenien, den Mord in Auftrag gegeben zu haben.