Samstag, den 5. Juni 2021
Von Kathleen Radunsky-Neumann
In Deutschland warten derzeit etwa 9400 Patientinnen und Patienten dringend auf ein
lebensrettendes Spenderorgan. Nicht jedem dieser Menschen kann geholfen werden, weil
Spender fehlen. Daran erinnert der Tag der Organspende am 5. Juni.
„Am Klinikum Magdeburg haben wir jährlich etwa fünf bis zehn Patienten, die für eine
Organspende in Frage kommen“, sagt Dr. Ingo Schulzke, Transplantationsbeauftragter des
Klinikums. Von denen haben etwa 20 Prozent ihren Willen für oder
gegen eine Organspende zum Beispiel in einem
Organspendeausweis schriftlich fixiert.
Einen Organspendeausweis kann man relativ leicht bekommen, zum
Beispiel vom Hausarzt, der eigenen Krankenkasse oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Aus dem Internet
kann man das Dokument unter www.Organspende-info.de
herunterladen. Im Prinzip reicht aber auch ein selbst geschriebenes
Dokument, indem man seinen Willen bekundet, ob Ärzte nach der
Feststellung des Todes Organe bzw. Gewebe entnehmen dürfen
oder nicht. Man kann im Organspendeausweis ohne Angabe von
Gründen vermerken, ob nur bestimmte Organe entnommen werden
dürfen oder einen Menschen benennen, der darüber entscheiden
soll.
Mediziner werden sich an den Patientenwillen halten, versichert der
Transplantationsbeauftragte vom Klinikum Magdeburg, der
gleichzeitig leitender Oberarzt der Klinik für Intensiv- und
Rettungsmedizin ist. Ob überhaupt und wenn ja welche Organe
entnommen werden, hängt von deren biologischen Zustand ab. Zu
den Transplantationsorganen gehören die Nieren, der Darm, die Leber, das Herz und die
Lunge sowie die Bauchspeicheldrüse. Die Nierentransplantation ist die am häufigsten
vorgenommene Organverpflanzung.
Nach Auskunft der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) stehen zurzeit zirka 9400
schwerkranke Patientinnen und Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Im Jahr
2020 gab es bundesweit 913 Organspenderinnen und Organspender und es konnten
insgesamt 3581 Organe transplantiert werden. 767 Menschen, die auf der Warteliste standen,
verstarben. Über 4000 Patienten kamen im Jahr 2020 neu auf die Liste.
Eine Organentnahme kann nur dann realisiert werden, wenn ein irreversibler Ausfall der
gesamten Hirnfunktion nachgewiesen wurde. Dies erfolgt nach einem strengen und
vorgeschriebenen Prozedere der Bundesärztekammer. Altersgrenzen bei den Spendern gibt
es nicht. Prinzipiell jeder kann durch Organspenden zum Lebensretter anderer Menschen
werden. Volljährigkeit ist keine Voraussetzung. Auch wer das Rentenalter erreicht hat, kann
noch Spender sein, da es letztlich auf den biologischen Zustand der Organe ankommt. Das
wird erst nach der Hirntodfeststellung untersucht.
Oberarzt Dr. Schulzke rät jedem, den Organspendeausweis am besten zusammen mit
Personalausweis, Führerschein oder anderen Ausweispapieren bei sich zu tragen. Die
Entscheidung für oder gegen eine Organspende kann auch jederzeit geändert werden, indem
man den neuen Willen notiert und das aktuelle Datum vermerkt.
Foto: Dr. Ingo Schulzke,
Leitender Oberarzt der
Klinik für Intensiv- und
Rettungsmedizin und
Transplantationsbeauftragter am Klinikum
Magdeburg.
© Klinikum Magdeburg/Kathleen Radunsky-Neumann