Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will "Kommunen eine rechtssichere Entscheidung über Silvesterfeuerwerke ermöglichen". Das Silvesterfeuerwerk gehöre für viele Menschen "zum Jahreswechsel einfach dazu" und sei "schön anzusehen", habe jedoch auch eine Kehrseite, schreibt die Fraktion einem Antrag (19/16457). Dazu gehörten etwa ein "erhebliches Feinstaubaufkommen, hohe Verletzungsgefahr, Brände, Lärm, Rauch und Abfall".
Zugleich führt die Fraktion aus, dass es in einigen Kommunen Diskussionen darüber gebe, das Abbrennen von Silvesterfeuerwerken auf professionelle, öffentliche Feuerwerke zu konzentrieren oder alternativ Licht- und Lasershows anzubieten. Knapp 60 Prozent der Deutschen befürworteten eine Einschränkung des Abbrennens von Feuerwerk und Böllern an Silvester in Innenstädten. Bislang stehe einer kommunalen Entscheidung jedoch eine unklare Rechtslage entgegen.
Um diese Unklarheiten zu beseitigen und Rechtssicherheit herzustellen, soll nach dem Willen der Fraktion durch eine Änderung der 1. Sprengstoffverordnung "den zuständigen Behörden ermöglicht werden, Verbote für das Abbrennen von Knall- und Feuerwerkskörpern nach eigenem Ermessen zu verhängen". Mit der Änderung werde "das Abbrennen aller pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 (klassisches Silvesterfeuerwerk für den Privatgebrauch) erfasst", heißt es dazu in der Begründung des Antrags. Den zuständigen Behörden werde "eine vollständige Untersagung von privatem Silvesterfeuerwerk ermöglicht".
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung will mehrere Änderungsvorschläge des Bundesrates zum Entwurf eines "Maßnahmengesetzvorbereitungsg
Berlin: (hib/HAU) Der Bundesrat lehnt die in der Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsg
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Das grundsätzliche Ziel, einen besonderen Bahnkörper zu schaffen, sei nicht aufzugeben, heißt es darin. Die Möglichkeit, Teile der Bahnen auf nicht besonderem Bahnkörper - also auf gemeinsam genutzten Straßen - mit in die Förderung einzubeziehen sei ein weitreichendes Angebot. "Die komplette Aufgabe des Grundsatzes einen besonderen Bahnkörper herzustellen, ist nicht sinnvoll und insofern abzulehnen", schreibt die Regierung, die auch die zwölf weiteren Vorschläge des Bundesrates zur GVFG-Novelle ablehnt.
Berlin: (hib/CHE) Von Januar 2019 bis Ende November 2019 haben die gemeinsamen Einrichtungen (gE) rund 267 Millionen Euro für Entgeltzuschüsse im Rahmen der Paragrafen 16e und 16i des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) ausgegeben. Das geht aus einer Antwort (19/16312) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16087) der AfD-Fraktion hervor. Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene Teilhabechancengesetz mit dem Ziel, Langzeitarbeitslose über Lohnkostenzuschüsse leichter in den Arbeitsmarkt zu integrieren, hatte die Bedingungen für Lohnkostenzuschüsse nach dem SGB II geändert.
Berlin: (hib/HAU) Über Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP) für Bayern informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16231) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15408). Für die Umsetzung der Projekte im Bereich Schiene liegen der Bundesregierung der Antwort zufolge "keine länderspezifischen Daten vor". Für den Verkehrsträger Straße sind 12,2 Milliarden Euro vorgesehen (Preisstand 2014) und für die Wasserstraßen 314,5 Millionen Euro (Preisstand 2014). "Die aufgeführten Beträge beziehen sich jeweils auf die in den Bedarfsplänen enthaltenen laufenden und fest disponierten Maßnahmen sowie auf die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf", schreibt die Bundesregierung.
Berlin: (hib/MWO) Eine weitere Kleine Anfrage zur Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Inhalt von Gesetzentwürfen der Bundesregierung hat die Fraktion Die Linke vorgelegt (19/16356). Darin wollen die Fragesteller unter anderem wissen, welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des Entwurfs eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (Bundesratsdrucksache 520/19) bei der Bundesregierung eingegangen sind. Zudem fragen sie nach den Kriterien der Beteiligung Dritter, nach von diesen möglicherweise erstellten Gutachten, nach von Dritten übernommenen Regelungsvorschlägen sowie nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern und/oder Vertretern der Bundesregierung mit externen Dritten.?
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