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Reise-News: Mali: Reise- und Sicherheitshinweise

Sonntag, den 20. Dezember 2020

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Die malische Regierung hat am 18. Dezember 2020 erneut den Ausnahmezustand ausgerufen und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Mali wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Mali ist von COVID-19 betroffen. Es ist im ganzen Land von einer hohen Dunkelziffer sowie von unverändert hohen Infektionszahlen auszugehen. Regionaler Schwerpunkt ist v.a. die Hauptstadtregion Bamako.

Mali ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. 

Einreise

Zur Einreise nach Mali sind ein gültiges Visum, ein Einreiseformular des malischen Gesundheitsministeriums und eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, notwendig. Legt der Reisende kein Testergebnis vor, so ist er zur Vornahme eines kostenpflichtigen COVID-19-Tests am Flughafen oder der sonstigen Grenzübertrittsstelle verpflichtet. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen Reisende eine Selbstisolierung im häuslichen Umfeld einhalten. Weisen Reisende COVID-19-Symptome auf, so kann die Einreise verweigert werden oder ein verpflichtender COVID-19-Test am Flughafen durchgeführt werden. Bei positivem Testergebnis wird eine verpflichtende Quarantäne angeordnet.
Weitere Informationen zu den Einreisebedingungen stellen die malischen Behörden zur Verfügung.

Durch- und Weiterreise

Auch für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Ausreise sein darf.

Reiseverbindungen

Internationaler Luft- und Reiseverkehr ist grundsätzlich gegeben.

Beschränkungen im Land

Es können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Auch kann eine Isolation bzw. Behandlung in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne angeordnet werden.

Hygieneregeln

Am Flughafen und im öffentlichen Raum ist verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Unterlassen kann mit Sanktionen belegt werden.