header-placeholder


image header
image
Feussner Eva   RaykWeber

Magdeburg-News: Erster Evaluationsbericht zu Grundschulverbünden – Ministerin zieht Bilanz


veröffentlicht am Mittwoch, 27. März 2024

Magdeburg. Vier Jahre nach Errichtung der ersten Grundschulverbünde in Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Bildung eine positive Bilanz gezogen.

Dem Evaluationsbericht zufolge sind Grundschulverbünde im ländlichen Raum geeignet, kleinere Standorte zu erhalten, womit dem Koalitionsauftrag „Kurze Wege für kurze Beine“ entsprochen wird. Zudem sorgen die Verbünde für eine stabilere Absicherung des Fachunterrichts und somit für einen Rückgang von Unterrichtsausfall.

Bildungsministerin Feußner (Foto): „Die Grundschulverbünde sind ein Erfolg! Dies ist nicht zuletzt dem Engagement der örtlichen Schulleitungen und Lehrkräfte geschuldet, denen ich hiermit großen Dank ausspreche. Durch sie und die Grundschulverbünde ist es möglich, den [...] Schülern von Anfang an unabdingbare Grundlagen für eine erfolgreiche Schullaufbahn mitzugeben, was nicht nur, aber vor allem auch im ländlichen Raum so wichtig ist.“

Der Evaluationsbericht befasst sich mit den folgenden sechs Grundschulverbünden in Sachsen-Anhalt:

Gründung zum Schuljahr 2019/2020:
  • der Grundschulverbund „Paul Ernst“ mit Hauptstandort in Oberharz am Brocken OT Elbingerode und Teilstandort in Oberharz am Brocken OT Benneckenstein
  • der Grundschulverbund „Auf den Höhen“ mit Hauptstandort in Thale und Teilstandort in Friedrichsbrunn

Gründung zum Schuljahr 2022/2023:
  • der Grundschulverbund Goldbeck-Iden mit Hauptstandort in Goldbeck und Teilstandort in Iden
  • der Grundschulverbund „Elbe-Havel-Winkel“ mit Hauptstandort in Klietz und Teilstandort in Sandau
  • der Grundschulverbund Radegast-Edderitz mit Hauptstandort in Radegast und Teilstandort in Edderitz
  • der Grundschulverbund Zerbst-Walternienburg mit Hauptstandort in Zerbst und Teilstandort in Walternienburg.

Die Evaluation wurde vom Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) durchgeführt.

Geplant ist, im Zuge der Schulgesetznovellierung die Regelungen zum Verfahren zur Gründung eines Schulverbundes zu überarbeiten. Künftig sollen alle beteiligten Akteure (Schule, Erziehungsberechtigte, Träger der Schülerbeförderung, Schulbehörde) bereits vor dem Grundsatzbeschluss des Schulträgers einbezogen werden, um frühzeitig die Voraussetzungen für ein gutes Gelingen und größtmögliche Flexibilität eines Verbundes zu schaffen.


Text: Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: Rayk Weber