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SAN Heute

Handlungsfähigkeit der Kommunen: Innenministerium verlängert Ausnahmeregelung

Donnerstag, den 30. April 2020

Um die Handlungsfähigkeit der kommunalen Vertretungen und Gremien in Sachsen-Anhalt auch während der anhaltenden Pandemiesituation sicherzustellen, hatte das Innenministerium am 23. März 2020 eine vorübergehende Ausnahmeregelung erlassen. Demnach können dringende Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, ausnahmsweise auch in einem schriftlichen Verfahren in den Gremien beschlossen werden. Die Regelung gilt zum Beispiel für Gemeinde- und Stadträte sowie Kreistage. Um auch weiterhin notwendige Beschlüsse in Zeiten der allgemeinen Kontaktbeschränkungen fassen zu können, wurde die zunächst bis zum 30. April 2020 befristete Ausnahmeregelung nun bis längstens 31. Mai 2020 verlängert.

„Durch die Regelung wird sichergestellt, dass weiterhin notwendige Beschlüsse in diesen schwierigen Zeiten gefasst werden können,“ sagte Innenminister Holger Stahlknecht. „Kommunale Selbstverwaltung kann und muss auch während einer Pandemie zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig bleiben.“