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Schwangerschaftsabbrüche: Kompromiss zu §219a StGB ist zu begrüßen

Dienstag, den 29. Januar 2019


Die Bundesregierung hat sich zur Novellierung des §219a des Strafgesetzbuches verständigt. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Tobias Krull (Foto):

„Ich begrüße ausdrücklich den gefundenen Kompromiss der Regelungen des §219a des Strafgesetzbuches. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche bleibt weiter verboten. Gleichzeitig wird das entsprechende Informationsangebot ausgebaut und damit betroffenen Frauen die Möglichkeit gegeben, aus vertrauenswürdigen Quellen die notwendigen Informationen zu erhalten.

In diesem Zusammenhang unterstütze ich ausdrücklich die Arbeit der Schwangerschaftsberatungsstellen sowie die der Stiftung Netzwerk Leben, die Schwangeren in dieser Lebenssituation helfend zur Seite stehen. Notwendig ist jetzt eine zügige Beratung in den zuständigen Gremien, um schnellstmöglich Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.“