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Tronnier Mathias    KVSA Rayk Weber

Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Sachsen-Anhalt an den Feiertagen



veröffentlicht am Montag, 25. Dezember 2023, 1. Weihnachtsfeiertag

Magdeburg. Kommt es an Weihnachten und Silvester zu gesundheitlichen Problemen, ist das nicht angenehm, aber die medizinische Versorgung ist gewährleistet, versichert Mathias Tronnier, geschäftsführender Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), und dankt den Ärzten und Mitarbeitern, die den Bereitschaftsdienst über die Feiertage absichern.

Was tun, wenn an den Feiertagen ärztliche Hilfe benötigt wird?
Das kommt auf die Schwere der gesundheitlichen Probleme an.
Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen zögern Sie bitte nicht, den Rettungsdienst über die Notrufnummer 112 zu alarmieren.
Würden Sie jedoch im Normalfall mit den Beschwerden in eine Arztpraxis gehen, die Behandlung kann aber nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten, dann ist das ein Fall für den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Suchen Sie bitte die nächstgelegene Bereitschaftsdienstpraxis auf.

Wo findet der Hilfesuchende die für ihn nächstgelegene Bereitschaftsdienstpraxis?
Die einzelnen Bereitschaftdienstpraxen in Sachsen-Anhalt sind auf unserer Internetseite unter www.kvsa.de – Patienten – Bereitschaftsdienst – Bereitschaftsdienstpraxen aufgeführt. Dort sehen Sie, wo sie sich befinden und wann sie geöffnet haben. Sie können diese ohne vorherigen telefonischen Kontakt aufsuchen.

Im Bereitschaftsdienst kann jedoch „nur“ eine Notfallversorgung angeboten werden, um den Zeitraum bis zur Versorgung in den Sprechstundenzeiten zu überbrücken. Wir empfehlen Ihnen daher, rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen, wenn sich gesundheitliche Probleme schon vor den Feiertagen ankündigen.

Und wer die Bereitschaftsdienstpraxis nicht aufsuchen kann?
Wenn Sie krankheitsbedingt nicht mobil sind, können Sie sich telefonisch unter 116117 Rat holen. Wenn notwendig, kommt ein Arzt zum Hausbesuch.

Hintergrund: Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben und Befugnisse sich aus dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) ergeben. Alle vertragsärztlich Tätigen sind kraft Gesetzes Pflichtmitglieder bei der KVSA. Derzeit hat sie rund 4.300 Mitglieder: Diese behandeln ihre Patienten hausärztlich, fachärztlich oder psychotherapeutisch und erfüllen so den gesetzlichen Auftrag, eine flächendeckende wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt sicherzustellen.

Die KVSA vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Krankenkassen als ihren Vertragspartnern und gegenüber der Politik. Sie bietet allen Mitgliedern einen umfassenden Service von der Abrechnung der Leistungen über die Sicherung entsprechender Zahlungsflüsse bis zu umfangreichen Beratungs- und Dienstleistungsangeboten.

Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der männlichen, weiblichen und diversen Sprachform verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.


Text: Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA)
Foto: KVSA/Rayk Weber