header-placeholder


image header
image
justice 2060093 960 720

Aus dem Gerichtssaal: Versuchter Mord und schwere Brandstiftung in Oschersleben

Dienstag, den 5. Februar 2019


Landgericht Magdeburg

22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18) – 2. Strafkammer


 

 

Prozesstag: Dienstag, 05. Februar 2019, 10.00 Uhr, Saal E 12

 

 

Am 13.12.2017 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg den mittlerweile 34-jährige Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

 

Die Kammer war damals überzeugt davon, dass der Angeklagte am 07. Juni 2017 in Oschersleben versucht hatte, seine ehemalige Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder (damals 1 Jahr und 7 Monate alt) umzubringen. Hierzu hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von max. 2,38 o/oo mehrere Kisten vor der Wohnungstür mit Bekleidung abgestellt und diese mittels eines Brandbeschleunigers entzündet. Der Angeklagte nahm billigend in Kauf, dass die drei in der Wohnung befindlichen Personen sich nicht retten konnten und rechnete mit einer Ausbreitung des Feuers. Tatsächlich konnten sich die Mutter und die Kinder mit Hilfe von Passanten retten. Hierzu ließ die Mutter zunächst ihre Kinder aus dem Wohnzimmerfenster hinab in eine von Helfern ausgebreitete Decke fallen, bevor sie selbst aus dem Fenster sprang. Der etwa eine Stunde andauernde Brand hinterließ große Schäden im Bereich des ersten Obergeschosses und des Dachgeschosses des Hauses. Der Dachstuhl wurde ebenso wie die Treppe im oberen Bereich nahezu vollständig zerstört. Infolge der Schäden musste das Haus abgerissen werden. Der entstandene Schaden lag zwischen 400.000 und 700.000 €.

 

Die gegen die Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16. August 2018 (4 StR 162/18) verworfen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hat der Bundesgerichtshof den Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte des versuchten Mordes in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung und versuchter besonderer schwerer Brandstiftung schuldig ist. Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof das Urteil mit den Feststellungen im Strafausspruch und im Ausspruch über den Vorwegvollzuges eines Teils der Strafe aufgehoben. Der Bundesgerichtshof kann nicht ausschließen, dass das Landgericht zu einer höheren Bestrafung des Angeklagten gelangt wäre, wenn es noch die versuchte schwere Brandstiftung berücksichtigt hätte.

 

Die nunmehr zur Entscheidung berufene 2. Strafkammer muss sich nun mit der Höhe der Strafe und der Frage, welcher Teil der Strafe vor der Unterbringung in der Entziehungsanstalt vollzogen werden muss, erneut beschäftigen.

 

Aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs steht allerdings fest, dass der Angeklagte einen versuchten Mord, schwere Brandstiftung und versuchte schwere Brandstiftung begangen hat.

 

Der Angeklagte befindet sich seit Juni 2017 in Untersuchungshaft.