Dem im Oktober 1973 geborenen Angeklagten wird schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit Besitz kinderpornographischer Schriften zur Last gelegt.
Er soll sich im November 2016 an dem im Januar 2014 geborenen Sohn einer befreundeten Familie vergangen haben, als er in deren Haus in Leuna zu Besuch war.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass er sich wegen der am fraglichen Tag konsumierten Drogen nicht an die Tat erinnern könne.
Im Falle einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren.