Baierbrunn (ots). Frei verkäufliche Arzneimittel
verordnet der Arzt oft auf einem grünen Rezept - und der Patient muss sie
selbst bezahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten viele gesetzliche
Krankenkassen die Kosten aber im Nachhinein, wie das Gesundheitsmagazin
"Apotheken Umschau" schreibt.
Das trifft in vielen Fällen auf Erkrankungen zu, bei
denen rezeptfreie Präparate zum Therapiestandard zählen. Zum Beispiel
Abführmittel bei bestimmten Darmerkrankungen oder Acetylsalicylsäure bei der
Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall. Eine entsprechende Liste,
OTC-Übersicht genannt, gibt es im Internet unter www.g-ba.de/richtlinien/anlage/17.
Manche Kassen erstatten auch andere rezeptfreie Arzneien ganz oder teilweise.
Es kann sich also lohnen, bei der Kasse nachzufragen. Zur Erstattung wird das
quittierte grüne Originalrezept eingereicht.
Wenn die Krankenkasse nicht zahlt, tut es vielleicht das
Finanzamt. Denn entsprechend dem Einkommen können außergewöhnliche Belastungen
bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. "Dazu gehören auch
Krankheitskosten", erklärt Sina Rößler, Pressesprecherin des Bayerischen
Landesamts für Steuern. Auch hier gilt: das quittierte grüne Rezept
(gegebenenfalls mit Kassenbon) bei den Steuerdokumenten aufbewahren.
Alle wichtigen Informationen über das grüne Rezept finden
Leserinnen und Leser in der aktuellen "Apotheken Umschau".
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