München
(ots)
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Empfehlung der Keuchhusten-Impfung von Schwangeren zu Beginn des 3. Trimenons
(28. Schwangerschaftswoche)
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Keuchhusten-Impfung in jeder Schwangerschaft und unabhängig von zuvor
verabreichten Impfungen gegen Keuchhusten
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Impfung soll Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfälle durch
hochansteckende Keuchhusten-Infektionen bei
Neugeborenen und jungen Säuglingen reduzieren
Die
Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt nun auch die Impfung gegen
Keuchhusten für schwangere Frauen.* Als maternale Immunisierung sollte diese zu
Beginn des 3. Trimenons erfolgen, bei einer sich abzeichnenden Frühgeburt schon
im 2. Trimenon. Die Empfehlung der STIKO gilt für jede Schwangerschaft und
unabhängig vom Abstand einer zuvor verabreichten Impfung gegen Keuchhusten.
Ziel der Impfung ist, Erkrankungen, Hospitalisierungen und Todesfälle durch
hochansteckende Infektionen mit dem Bakterium Bordetella pertussis, dem Erreger
des Keuchhustens, bei Neugeborgenen und jungen Säuglingen zu reduzieren.
Die
STIKO begründet ihre Empfehlung unter anderem mit einer immer noch
beträchtlichen Anzahl an Keuchhusten-Fällen jedes Jahr, trotz hoher Impfquoten
bei Kindern. Die hochansteckende Erkrankung gefährdet besonders Säuglinge unter
zwei Monaten, da die von der STIKO empfohlene Grundimmunisierung gegen
Keuchhusten erst ab dem zweiten Lebensmonat erfolgt. Mit der nun empfohlenen
Impfung in der Schwangerschaft und damit verbundenen Antikörperübertragung an
das Neugeborene, wird diese Lücke geschlossen. Studien ergeben eine
Effektivität der Impfung zur Verhinderung von Keuchhusten bei Säuglingen unter
zwei bis drei Monaten von 69 bis 93 Prozent.
Studien
zeigten auch, dass Kinder von in der Schwangerschaft geimpften Müttern seltener
an komplexen chronischen Erkrankungen leiden und auch mit einer geringeren
Wahrscheinlichkeit an ASD (Autism Spectrum Disorder) erkranken.
"Keuchhusten
ist hochinfektiös", betont Dr. med. Markus Kirchner, Leiter Medical
Affairs Impfstoffe bei GlaxoSmithKline (GSK). "Ursache dafür ist das
hochgradig ansteckende Bakterium Bordetella pertussis, das über
Tröpfcheninfektion beim Husten, Niesen oder Sprechen übertragen wird. Wir
begrüßen die Entscheidung der STIKO. Die Impfung von Schwangeren bietet den
Neugeborenen Schutz von Anfang an und ist ein wichtiger Bestandteil des
sogenannten Nestschutzes."
Keuchhusten
kann mehrere Wochen bis Monate andauern. Anzeichen sind erkältungsähnliche
Symptome, wie Schnupfen, Fieber und stakkato artiger Husten. Die häufigste
Komplikation von Keuchhusten ist die Lungenentzündung (Pneumonie). Sie tritt
bei 10% aller erkrankten Säuglinge auf. Bisher empfahl die STIKO lediglich eine
Grundimmunisierung gegen Keuchhusten mit vier Impfdosen im Alter von zwei,
drei, vier und 11 - 14 Monaten. Auffrischimpfungen werden im Vorschul- und
Jugendalter empfohlen sowie einmalig bei der nächsten fälligen
Tetanus-Diphtherie-Auffrischimpfung im Erwachsenenalter.
Darüber
hinaus empfiehlt die STIKO alle zehn Jahre eine Auffrischung für alle Frauen im
gebärfähigen Alter sowie für enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern,
Geschwister) und Betreuende (z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern)
eines Neugeborenen spätestens vier Wochen vor Geburt des Kindes. Darüber hinaus
soll gemäß STIKO das Personal im Gesundheitsdienst sowie in
Gemeinschaftseinrichtungen alle zehn Jahre eine Dosis Keuchhusten-Impfstoff
erhalten. Besonders wichtig ist hier die Impfung für Hebammen, die in der
Nachsorge in den ersten Wochen nach der Geburt direkten Kontakt zu Müttern und
Säuglingen haben.
Die
Keuchhusten-Impfung zur maternalen Immunisierung wird zur Pflichtleistung der
Gesetzlichen Krankenkassen, sobald der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über
die Aufnahme in die Schutzimpfungsrichtlinie entschieden hat. Auch wenn die
Kassen die Kosten für die Impfung noch nicht standardmäßig übernehmen,
erstatten einige Krankenkassen diese jedoch bereits als Satzungsleistung bzw.
immer mehr auch als Einzelfallentscheidung. Es empfiehlt sich in jedem Fall
eine individuelle Nachfrage bei der Krankenkasse. Für Versicherte der privaten
Krankenkassen (PKV) sind Impfungen ab STIKO-Empfehlung vertraglich abgedeckt.
*Quelle: Epidemiologisches Bulletin 13/2020, Erschienen am 26. März 2020 (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/13/Art_01.html?nn=2375548)
NP-DE-PTX-PRSR-200002; 04/20
Text: "obs/GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG/BraunS"