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Mehr als 1,68 Millionen Euro zusätzlich für 12 Kommunen in Sachsen-Anhalt

Finanzministerium gleicht finanzielle Härten einiger Kommunen bei der Zahlung von Umlagen im Jahr 2017 zu 90 Prozent

Mit Bescheiden im Juni 2017 hat Finanzminister André Schröder ( Foto ) zwölf Städten und Gemeinden im Land Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock zum Ausgleich einer besonderen Härte bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes in Höhe von insgesamt rund 1,7 Millionen Euro bewilligt. Dabei handelt es sich um die Stadt Barby, die Gemeinde Benndorf, die Gemeinde Goseck, die Hansestadt Havelberg, die Gemeinde Hedersleben, die Stadt Ilsenburg (Harz), die Stadt Nienburg (Saale), die Stadt Osterwieck, die Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land, die Stadt Wegeleben, die Gemeinde Wimmelburg und die Stadt Zörbig. Diese Städte und Gemeinden haben in diesen Tagen ihre Bewilligungsbescheide erhalten.
Finanzminister André Schröder: "Wir haben versprochen, betroffenen Kommunen in der Übergangszeit zu helfen und wir lösen dieses Versprechen auch ein. Mir liegt viel daran, dass die Haushalte der Kommunen weiter in Ordnung gebracht werden und keine unzumutbaren Härten durch die Gesetzes-Umstellung entstehen."

Hintergrund:
Mit dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichsgesetzes sind auch die Umlagegrundlagen für die Erhebung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage auf die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vergangenen Jahres (anstelle der Schlüsselzuweisungen des aktuellen Jahres) umgestellt worden. Die kommunalen Spitzenverbände hatten dies gefordert, da sie sowohl für die Landkreise als auch für die kreisangehörigen Gemeinden mehr Planungssicherheit bietet. Diese Änderung führt allerdings im Umstellungsjahr 2017 dazu, dass einige kreisangehörige Gemeinden bei der Zahlung der Umlagen schlechter gestellt werden als bei der Fortführung des bisherigen Systems. Finanzminister Schröder hatte bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen Finanzausgleichsgesetz deutlich gemacht, dass er für diese Fälle eine Härtefall-Regelung vorsehen werde. Diese Regelung sieht nun so aus, dass eine besondere Härte vorliegen kann, wenn die höheren Umlagebeiträge im Jahr 2017 mehr als 5 Euro pro Einwohner ausmachen. Diese Mehr-belastung wird den Kommunen zu 90 Prozent ausgeglichen. Im März hat das MF die betroffenen 39 Kommunen informiert. Alle bis Ende Mai 2017 vorliegenden Anträge sind jetzt bewilligt worden - mit Ausnahme der Anträge einiger steuerstarker Kommunen. Dort bedarf es noch einer näheren Prüfung der Haushaltssituation. Die Finanzausgleichsmasse für das Jahr 2016 ist um 80 Mio. Euro auf 1,526 Mrd. Euro erhöht worden. In einem weiteren Schritt ist die Finanzausgleichsmasse für die Jahre 2017 bis 2021 um weitere 102 Mio. Euro auf 1,628 Mrd. Euro angewachsen. Dabei bietet die erstmalige Festschreibung der Finanzausgleichsmasse für fünf Jahre den Kommunen die gewünschte hohe Planungssicherheit.