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Feussner Eva   RaykWeber

Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Feußner verurteilt Hetzkampagne


veröffentlicht am Mittwoch, 21. Februar 2024

Magdeburg. Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner hat die jüngsten Vorwürfe gegen das Ministerium für Bildung und dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verurteilt: „Die in den vergangenen Wochen und Monaten anonym in Umlauf gebrachten diskreditierenden Anschuldigungen sind auf das schärfste zurückzuweisen. Nach mehreren Briefen unbekannter Absender, vielen Gerüchten, Unterstellungen und Skandalisierungen sowie einer gefälschten E-Mail ist das Maß nun voll. Das Ministerium und meine Person sehen sich einer von Hass und Unwahrheiten getriebenen Hetzkampagne gegenüber, die es gilt, vollumfänglich aufzuklären!“

Das Ministerium für Bildung stellt fest, dass es sich bei dem in den Medien veröffentlichten Foto – offenbar ein Papier, auf dem eine ausgedruckte, zerrissene, wieder zusammengeklebte und fotokopierte E-Mail zu sehen ist – um einen Fake handelt. Dass eine wie die auf dem veröffentlichten Foto abgebildete E-Mail nicht existiert, haben zwei Mitarbeiter des Ministeriums aus freien Stücken an Eides statt erklärt.

Auch die Ministerin versichert noch einmal, dass keine entsprechende E-Mail auf ihrem E-Mail-Konto eingegangen ist. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass auf der Abbildung lediglich die Bezeichnung „Feussner privat“ in der Empfängerzeile zu lesen ist, keine verifizierte E-Mail-Adresse.

Das Ministerium sieht die Medien in der Pflicht, Quellen so sorgfältig zu prüfen, dass sie juristisch Bestand haben. Da das besagte Papier dem Ministerium weiterhin nicht vorliegt, ist die Beauftragung einer externen Begutachtung nicht möglich.

Zu Vorwürfen und Anschuldigungen um ein in Rede stehendes Stellenausschreibungsverfahren des Ministeriums für Bildung sowie das anschließende Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter des Ministeriums wurde bereits mehrfach transparent und vollumfänglich sowohl gegenüber den Medien als auch dem Parlament Auskunft gegeben. Der Verwaltungsvorgang wurde vom Arbeitsgericht Magdeburg geprüft, lediglich Einzelheiten des Ausschreibungstextes wurden beanstandet, das juristische Verfahren endete mit einem Vergleich.

Vorgebrachte Lügenbezichtigungen sind ebenso zurückzuweisen wie der Vorwurf der Verschleppung und Verschleierung.

Nun gilt es, die in den Medien kolportierten Informationen neu zu bewerten und zu einer angemessenen Sachlichkeit zurückzukehren.

Das Ministerium prüft rechtliche Schritte.


Text: Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Foto: Rayk Weber