Montag, den 19. Oktober 2020
Telefonische Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind ab heute (19.10) bundesweit wieder möglich. Auf diese Sonderregelung, die zunächst bis zum Jahresende gelten soll, hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss verständigt - wie schon einmal in der Anfangsphase der Coronavirus-Pandemie bis Ende Mai. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Die Krankschreibung gibt es für bis zu sieben Tage, eine einmalige Verlängerung um weitere sieben Tage ist ebenfalls telefonisch möglich.
"Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem Covid-?19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte. Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend. Wir müssen sie unbedingt unterbrechen, ohne dass die Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leidet", sagt Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gremiums von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen. "Wenn wir in dieser ernsten Situation eines nicht brauchen, sind es volle Wartezimmer."