TÜV Rheinland: Erste H4-LED-Nachrüstlampe
im Berliner Lichtlabor geprüft / Lichtexperten ermöglichen Zulassung durch
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) / H4-Scheinwerfer lassen sich legal mit der Philips
Ultinon Pro6000 nachrüsten
Erstmalig können jetzt H4-Scheinwerfer
legal auf LED-Licht umgerüstet werden. Der Scheinwerfer bleibt, die eingesetzte
H4-LED-Nachrüstlampe sorgt für deutlich helleres Licht, bessere Sicht und mehr
Verkehrssicherheit.
Nach einem umfangreichen Prüfprogramm im
Lichtlabor von TÜV Rheinland in Berlin hat die Philips Ultinon Pro6000 als
weltweit erste H4-LED-Nachrüstlampe vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die
Straßenzulassung für den deutschen Markt erhalten. Das KBA hat der
Nachrüstlampe für 21 Fahrzeugmodelle eine Allgemeine Bauartgenehmigung erteilt.
„Bisher war der legale Umstieg von
H4-Halogen auf das wesentlich hellere LED-Licht eine kostspielige
Angelegenheit“, sagt Fabian Stahl, Leiter des TÜV Rheinland-Lichtlabors in
Berlin. „Wer besser sehen und gesehen werden wollte, musste sich bisher einen
kompletten LED-Scheinwerfer einbauen lassen. LED-Nachrüstlampen sind im
Vergleich dazu weitaus günstiger.“
Bessere Sicht durch helleres Licht
Gutes Licht reduziert die Zahl der Unfälle
bei Nacht und schlechter Sicht. Die hochwertigen LED-Chips dieser Nachrüstlampe
ermöglichen eine kontrastreichere Ausleuchtung der Straße und des
Fahrbahnrands. „Hindernisse, Schlaglöcher, Wildwechsel, Personen oder
unbeleuchtete Fahrzeuge lassen sich im weißem LED-Licht früher und besser
erkennen“, erklärt TÜV Rheinland-Lichtexperte Fabian Stahl. „Hellere
Scheinwerfer erhöhen außerdem die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs.“
Umfangreiche Prüfungen im Lichtlabor
Die erste H4-LED-Nachrüstlampe wurde vom
Lichtquellen-Hersteller Lumileds für Philips entwickelt. Eine wesentliche
Voraussetzung zum Nachrüsten von H4-Scheinwerfern ist, dass Abblendlicht und
Fernlicht mit derselben LED-Lampe erzeugt werden, so wie das auch bei
herkömmlichen H4-Glühbirnen der Fall ist. Darüber hinaus waren die LED-Chips
und der Sockel so aufeinander abzustimmen, dass die Lampe exakt im Scheinwerfer
sitzt und dass das Licht über den Reflektor optimal auf die Straße gebracht
wird, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu blenden. „Wir haben in unserem
Lichtlabor die Lichtleistung, die mechanische und elektrische Kompatibilität
sowie die Sicherheit und Straßentauglichkeit in den Halogenscheinwerfern
zahlreicher Fahrzeugmodelle geprüft.
Aufgrund unseres Prüfberichtes hat das KBA
der Philips Ultinon Pro6000 für 21 Fahrzeugmodelle eine Marktzulassung erteilt.
Darunter sind beispielsweise Renault Twingo, Smart, VW Up und VW T5“, sagt
Fabian Stahl, der Leiter des TÜV Rheinland-Lichtlabors.
Text / Foto: TÜV Rheinland