Berlin (ots). Werdende Eltern fiebern der Geburt ihres
Kindes entgegen und suchen sich ihre Geburtsklink nach individuellen Kriterien
aus. Doch nicht alle Geburten verlaufen wie geplant: Im Jahr 2018 kamen 64.417
Kinder zu früh zur Welt, das bedeutet, sie wurden vor der vollendeten 37.
Schwangerschaftswoche geboren. 10.577 dieser Kinder hatten ein Geburtsgewicht
von unter 1.500 Gramm und bedurften als sehr kleine Frühgeborene einer
besonderen Versorgung. Diese finden die Allerkleinsten in Perinatalzentren, von
denen 26 unter evangelischer Leitung stehen. Sie sind die Spezialisten für
Frühgeborene unter den bundesweit 67 evangelischen Krankenhäusern mit
Geburtshilfe, in denen im vergangenen Jahr 82.411 Kinder geboren wurden.
Frühgeborene brauchen besondere Fürsorge
"Mehr als jedes zehnte Baby wird in einem
evangelischen Krankenhaus geboren. Diejenigen unter ihnen, die zu früh zur Welt
kommen, gehören in qualifizierte Hände mit bester pflegerischer und
medizinischer Betreuung", erklärt Christoph Radbruch, Vorstandsvorsitzender
des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV).
Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und
Reifgeborenen schreibt vor, dass für jedes Frühgeborene unter 1.500 Gramm mit
besonders hohem Betreuungsbedarf rund um die Uhr eine Gesundheits- und
Kinderkrankenpflegekraft anwesend sein muss. Geburten von Frühgeborenen finden
selten geplant statt. Vor dem Hintergrund des Personalmangels in der Pflege und
von normalen Personalschwankungen durch Krankheits- oder Notfälle können die
Häuser diesen Betreuungsschlüssel nicht jederzeit uneingeschränkt einhalten.
Als Folge können Kliniken zunehmend Betten in der Frühgeborenenversorgung nicht
belegen und müssen im schlimmsten Fall Risikogebärende an nicht entsprechend
spezialisierte Kliniken verweisen.
"Unser Ziel ist es, eine qualifizierte Geburtshilfe
anzubieten und die besonders sensiblen Frühgeborenen umfassend und qualifiziert
zu betreuen. Was wir nicht wollen, ist Frauen in der belastenden Situation
einer Frühgeburt an nicht spezialisierte Krankenhäuser zu überweisen oder zu
verlegen. Die durch den G-BA beschlossene Verlängerung der Frist auf den
31.12.2021, bis zu der unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von den
Personalvorgaben möglich sind, schafft Zeit, die dazu genutzt werden kann,
pragmatische Lösungen zu finden. Sie müssen die Sicherheit der
patientenzentrierten Versorgung garantieren und mit dem Krankenhausalltag sowie
der Arbeitsmarktsituation in Einklang zu bringen sein. Zentrales Element sind
dabei flexiblere, an den tatsächlichen Pflegebedarf der kleinen Patienten
angepasste Personalschlüssel und Ausnahmetatbestände, die der Realität des
Krankenhausalltags gerecht werden. So können wir die Allerkleinsten wohnortnah
qualifiziert versorgen. Denn gerade in der Geburtshilfe ist eine ortsnahe
Betreuung wichtig", betont Radbruch.
Text: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V.
(DEKV), übermittelt durch news aktuell