header-placeholder


image header
image
Screenshot 2020 06 22 08.08.11

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 21. Juli 2020

  1. Vertrag mit Kraftwerksbetreibern
  2. Mehr Tierwohl im Stall
  3. Corona-Einfluss auf Wohngeldanträge
  4. Freihandelsabkommen der EU mit Indien
  5. Prüfung von Kriegswaffenexporten
  6. Ausnahmegenehmigung für Nord Stream 2
  7. Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen


01. Vertrag mit Kraftwerksbetreibern

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Bundestag um Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Kohlekraftwerksbetreibern gebeten, bei dem der Kohleausstieg geregelt werden soll. Erst wenn der Bundestag zugestimmt hat, kann der Vertrag geschlossen werden. Aus dem als Antrag (19/21120) vorgelegten "Öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Reduzierung und Beendigung der Braunkohleverstromung in Deutschland - Einholung eines zustimmenden Beschlusses des Deutschen Bundestages gemäß §49 des Kohleausstiegsgesetzes" geht hervor, dass die Konzerne RWE und LEAG Anspruch auf Entschädigungen in Höhe von 4,35 Milliarden Euro erhalten sollen.

Darüber hinaus geht es in dem Vertrag um den Stilllegungspfad, die Verwendung von Entschädigungszahlungen und Regelungen zur Sicherheitsbereitschaft.



02. Mehr Tierwohl im Stall

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will mit einer Änderung im Baugesetzbuch die Haltungsbedingungen für Tiere verbessern. Wie aus dem "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen" (19/20977) hervorgeht, sollen Tierhaltungsanlagen in Außenbereichen einfacher baulich verändert werden dürfen - wenn Betreiber damit nachweislich das Tierwohl verbessern und die Zahl ihrer Tiere nicht erhöhen. Der Entwurf ist gleichlautend mit einer Vorlage der Fraktionen CDU/CSU und SPD (19/20597). Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf.

Eigentlich waren diese Privilegien für den Bau gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich von Siedlungen eingeschränkt worden. Sie brauchen seit 2013 einen Bebauungsplan oder einen Vorhabens- und Erschließungsplan. So konnten Kommunen seitdem stärker beeinflussen, wo solche Anlagen entstehen.

Der Gesetzentwurf zielt nun auf die vor dieser Änderung errichteten Anlagen ab. Sie genießen Bestandsschutz. Wollen diese Betreiber ihre Anlagen ändern, brauchen sie ebenfalls einen Bebauungs- oder Vorhabens- und Erschließungsplan. Dies könne zur Folge haben, dass Änderungen von Tierhaltungsanlagen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen sollen, unterbleiben, argumentieren die Abgeordneten. "Die Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere erfordert regelmäßig ein erhöhtes Platzangebot pro Tier sowie verbesserte tiergerechte Auslaufmöglichkeiten. Ohne eine Änderung der baulichen Anlage lässt sich dies regelmäßig nur durch eine Verringerung des Tierbestandes erreichen."



03. Corona-Einfluss auf Wohngeldanträge

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Verwaltungsvereinfachung für Wohngeldanträge aufgrund der Coronapandemie kommt nur dann zur Anwendung, wenn eine geregelte Bearbeitung der Anträge nicht mehr möglich ist. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20250) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19864). Konkrete Daten zu den Wohngeldbearbeitungsfällen der Monate April und Mai 2020 würden frühestens ab November verfügbar sein, heißt es weiter.



04. Freihandelsabkommen der EU mit Indien

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Zu den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Indien gib es laut Bundesregierung derzeit keine neuen Informationen. In ihrer Antwort (19/20244) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19818) betont die Bundesregierung, dass sie die Verhandlungsführung der EU-Kommission unterstütze. Allerdings ruhten die Verhandlungen seit dem Jahr 2012.



05. Prüfung von Kriegswaffenexporten

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung hat bei einem Exportunternehmen im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprüfung (ZVP) die Unzuverlässigkeit festgestellt. Das geht aus einer Antwort (19/20210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19226) hervor. Generell seien die betroffenen Unternehmen aufgefordert "Zweifel an ihrer Unzuverlässigkeit durch Nachweis geeigneter personeller und organisatorischer Maßnahmen zu widerlegen". Während der ZVP-Verfahren seien keine Ausfuhren ausgesetzt worden, sondern alle Anträge risikobasiert und einzelfallbezogen geprüft worden. Weitergehende Antworten werden den Abgeordneten als Verschlusssache zur Verfügung gestellt.



06. Ausnahmegenehmigung für Nord Stream 2

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/FNO) Die Nord Stream 2 AG kann gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, keine Ausnahmegenehmigung nach § 28b Energiewirtschaftsgesetz zu erteilen, "Rechtsmittel einlegen, eine förmliche Regulierungsausnahme beantragen und/oder für den Leitungsteil in den deutschen Hoheitsgewässern den Entflechtungsoptionen des EnWG folgen". Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/20199) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19772). Maßgeblich für die Ausnahme von Bestandteilen der EU-Gasrichtlinie sei die Fertigstellung der gesamten Leitung. Die Bundesregierung stehe dem Pipelinebau weiter positiv gegenüber, betont aber, dass es sich um ein wirtschaftliches Projekt der daran beteiligten Partner handele.



07. Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen

Wirtschaft und Energie/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/FNO) Bei öffentlichen Aufträgen gelten immer die allgemein verbindlichen Mindestarbeitsbedingungen und Entgelte nach dem Tarifvertragsgesetz. Die Bundesregierung schreibt in einer Antwort (19/20209) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19786), es gebe keine Hinweise, dass "diese verpflichtende Berücksichtigung tarifvertraglicher Regelungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge verletzt würde". Die öffentliche Hand hatte 2018 laut Vergabestatistik Aufträge im Umfang von 64,576 Milliarden Euro erteilt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erfasse derzeit allerdings nur die Aufträge und Konzessionen der meldepflichtigen Stellen, die Statistik sei daher unvollständig. Eine neue IT-Schnittstelle soll ab Herbst 2020 eine allgemeine und bundesweiter Datenerfassung ermöglichen, heißt es weiter.