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Stra  enverkehrsgesetz  Tom Louven 22.10.

Auto-News: Behörden mehr Befugnisse geben? Kontroverse um geplantes Straßenverkehrsgesetz


veröffentlicht am 22. Oktober 2023

Neues Gesetz soll Behörden mehr Befugnisse für Verkehrsgestaltung geben
Foto: Rechtsanwalt Tom Louven
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der für Autofahrer in Deutschland bedeutende Veränderungen mit sich bringen könnte. 
Der Entwurf zielt darauf ab, die Eingriffsbefugnisse der Straßenverkehrsbehörden zu erweitern, um in eigenem Ermessen weitreichendere Regelungen im Straßenverkehr zu erlassen. Insbesondere in den sozialen Medien ist inzwischen eine hitzige Debatte entbrannt, denn Autofahrer fürchten, dass neue Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Bevorzugung alternativer Mobilitätsformen sie stark einschränken könnten. Ob diese Sorgen gerechtfertigt sind, welche Maßnahmen das geplante Gesetz vorsieht und wie wahrscheinlich es ist, dass es in der aktuellen Form in Kraft tritt, erklärt Tom Louven, Partneranwalt von Geblitzt.de.

Klima- und Gesundheitsschutz im Fokus
Bei der Verkehrsplanung soll laut Beschluss des Kabinetts in Zukunft nicht nur der Verkehrsfluss eine wichtige Rolle spielen, sondern auch der Klima- und Gesundheitsschutz stärker in den Fokus gerückt werden. Ein zügiges Durchkommen von Autofahrern wäre also nicht mehr oberste Priorität. Eine der markantesten Neuerungen im geplanten Gesetz betrifft beispielsweise die Möglichkeit der Einführung von mehr und ausgedehnteren Tempo-30-Zonen. Diese sollen nicht nur dazu dienen, den Verkehrsfluss zu verlangsamen, sondern auch zur Reduzierung von Emissionen und Lärmbelästigung beitragen.

Freie Fahrt für E-Autos und Fahrräder
„Ein weiterer Schwerpunkt betrifft Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel. Hierbei sind Sonderfahrspuren für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sowie die Schaffung von Busspuren hervorzuheben“, erklärt Tom Louven. Diese Maßnahmen sollen den Anreiz für den Umstieg auf emissionsfreie Verkehrsmittel erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das Gesetz ermöglicht den lokalen Entscheidungsträgern außerdem, mehr Flächen für den Fahrrad- und Fußverkehr bereitzustellen. Dies soll dazu beitragen, den Anteil des motorisierten Verkehrs zu reduzieren und die Mobilität in den Städten nachhaltiger zu gestalten.

Entscheidung liegt bei Kommunen
Das geplante Gesetz schreibt jedoch keine zwingenden Veränderungen vor, sondern ermöglicht es den Kommunen lediglich, die Verkehrspolitik bei Bedarf besser nach ihren Vorstellungen anzupassen. „Die Umsetzung verschiedener Maßnahmen hängt also immer von den einzelnen Gemeinden ab. Ob beispielsweise in einer Stadt mehr Tempo-30-Zonen eingerichtet werden oder nicht, ob es Extra-Spuren für Elektroautos geben wird oder nicht – all dies liegt letztendlich im Ermessen der jeweiligen Kommune“, weiß Tom Louven und ergänzt: „Es besteht dementsprechend also auch kein Rechtsanspruch auf Umsetzung von Maßnahmen. Bürger könnten aufgrund des geplanten Gesetzes beispielsweise keine 30er-Zonen vor ihrer Haustür einklagen.“

Zukunft noch ungewiss
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es im November unter anderem noch den Bundesrat passieren. „In der Vergangenheit erwies sich der Bundesrat oft als eine große Hürde für StVO-Novellen. Daher besteht die Möglichkeit, dass der Gesetzesentwurf noch abgeändert wird, bevor er endgültig verabschiedet werden kann“, weiß Tom Louven und ergänzt: „Sollte das Gesetz in Kraft treten, können wir gespannt sein, wie die Städte und Gemeinden von ihren neuen Befugnissen Gebrauch machen. Erst dann wird sich zeigen, ob wirklich schwerwiegende Veränderungen auf Autofahrer zukommen oder ob die Angst vor dem neuen Gesetz vollkommen unbegründet war.“

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Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.



Text / Foto: Borgmeier Public Relations