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Reise-News: Belgien: Reise- und Sicherheitshinweise

Samstag, den 12. Dezember 2020

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belgien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.

Aktuelles (Einreise)

Reisende nach Belgien müssen innerhalb von 48 Stunden vor Einreise ein elektronisches „Public Health Passenger Locator Form“ ausfüllen und elektronisch versenden. Dies gilt auch für Personen mit Wohnsitz in Belgien nach mehr als 48-stündigem Auslandsaufenthalt. Die Nichtbeachtung kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen. Die Einreise aus Nicht-Schengen-Staaten kann bei fehlendem Formular bzw. falschen Angaben verweigert werden.

Bei technischen Problemen kann es auch per E-Mail versandt werden oder die ausgefüllte Papierversion bei der Flughafenpolizei abgegeben bzw. per Post an Saniport, Eurostation II, Place Victor Horta, 40 bte 10, 1060 Bruxelles versandt werden.

Das belgische Außenministerium stuft eine Reihe von Ländern und Regionen weltweit als „rote“ (Gebiete mit hohem Infektionsrisiko) und „orange Zonen“ (Gebiete mit mäßig hohem Infektionsrisiko) ein.

Ganz Deutschland ist „rote Zone“. Personen, die dort leben oder sich dort aufgehalten haben und nach Belgien reisen, müssen das Passenger Locator Form ausfüllen. Eine Quarantänepflicht kann sich aus dem Ergebnis der Frageliste am Ende des Passenger Locator Forms ergeben. In diesem Fall kann ein PCR-Test frühestens nach sieben Tagen durchgeführt werden, bei negativem Ergebnis endet die Quarantäne damit. Ohne Test sind zehn Tage Quarantäne einzuhalten. Bei auftretenden Symptomen, die auf eine COVID-19-Infektion hindeuten, muss so schnell wie möglich ein PCR-Test durchgeführt werden.

Ausnahmen von der Quarantäne gelten bei unaufschiebbaren dienstlichen und privaten Anlässen (z.B. Beerdigungen). In diesem Fall müssen im Zeitraum der Teilnahme alle Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln strikt eingehalten werden. Für den Aufenthalt über den Anlass hinaus gilt Quarantänepflicht.

Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind Personen, die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten und Personen, die sich vor ihrer Reise nach Belgien weniger als 48 Stunden in einer „roten Zone“ aufgehalten haben.

Dauert der Aufenthalt in Belgien mehr als 48 Stunden, aber weniger als zehn Tage, besteht nur für den Zeitraum des Aufenthalts Quarantänepflicht. 
Diese Regeln gelten auch bei Einreisen aus „roten Zonen“ außerhalb Deutschlands.

Mit Wirkung vom 18. Dezember 2020 soll bei Einreise aus einer „roten Zone“ grundsätzlich eine zehntägige Quarantäne erfolgen mit Testpflicht am 7. Tag nach Einreise, Einzelheiten sind noch nicht festgelegt.

Am Flughafen Brüssel erfolgen Temperaturmessungen bei allen Passagieren mit Wärmekameras. Zutritt wird bei über 38°C verweigert. Abholer erhalten keinen Zutritt in das Flughafengebäude. Am Flughafen ist ein Testzentrum für Reiserückkehrer aus roten Zonen eingerichtet.