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Arznei 28f

Gesundheit-News: AOK Bundesverband - Von A(rzneimittel) bis Z(uschuss) - Das gilt 2022

28. Dezember 2021

Sparen mit günstigen Arzneimitteln - Zuzahlungsfreie Präparate

Grundsätzlich müssen Patienten ab 18 Jahren bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zehn Prozent des Abgabepreises aus eigener Tasche bezahlen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens zehn Euro, jedoch nie mehr, als die tatsächlichen Kosten des Mittels.

Diese Zuzahlung entfällt, wenn die gesetzlichen Krankenkassen das Präparat von der Selbstbeteiligung befreit haben. Voraussetzung dafür ist, dass der Preis des Medikamentes mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag liegt, den die Kassen übernehmen.

Wenn Ihr Arzt Ihnen ein entsprechendes Präparat verschreibt oder Sie sich in der Apotheke dafür entscheiden, sparen Sie bis zu zehn Euro. Die Liste der betreffenden Medikamente wird von den Krankenkassen zusammengestellt und alle 14 Tage aktualisiert. Hierzu zählen inzwischen sowohl Nachahmer-Produkte (Generika) als auch patentgeschützte Wirkstoffe.

Arzneimittel

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Zahnersatz: Festzuschüsse und Härtefallregelung

Zuzahlungen

Von A(rzneimittel) bis Z(uschuss) - Das gilt 2022:

https://aok-bv.de/imperia/md/aokbv/hintergrund/das_gilt/dasgilt_2022.pdf

 

Text / Foto: AOK Bundesverband