Sparen mit günstigen Arzneimitteln - Zuzahlungsfreie
Präparate
Grundsätzlich müssen Patienten ab 18 Jahren bei
verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zehn Prozent des Abgabepreises aus
eigener Tasche bezahlen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf und höchstens
zehn Euro, jedoch nie mehr, als die tatsächlichen Kosten des Mittels.
Diese Zuzahlung entfällt, wenn die gesetzlichen Krankenkassen das Präparat
von der Selbstbeteiligung befreit haben. Voraussetzung dafür ist, dass der
Preis des Medikamentes mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag
liegt, den die Kassen übernehmen.
Wenn Ihr Arzt Ihnen ein entsprechendes Präparat verschreibt oder Sie sich
in der Apotheke dafür entscheiden, sparen Sie bis zu zehn Euro. Die Liste der
betreffenden Medikamente wird von den Krankenkassen zusammengestellt und alle
14 Tage aktualisiert. Hierzu zählen inzwischen sowohl Nachahmer-Produkte
(Generika) als auch patentgeschützte Wirkstoffe.
Arzneimittel
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Studentische Krankenversicherung
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Zahnersatz: Festzuschüsse und Härtefallregelung
Zuzahlungen
Von A(rzneimittel) bis Z(uschuss) - Das gilt 2022:
https://aok-bv.de/imperia/md/aokbv/hintergrund/das_gilt/dasgilt_2022.pdf
Text / Foto: AOK Bundesverband