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steinkoralle

Zoll stellt fast fünf Kilogramm Steinkorallen am Flughafen Hannover sicher.

Am 20. April 2017 landete gegen 10:20 Uhr Flug KL 1903 aus Amsterdam auf dem Airport Hannover. An Bord war auch eine 36-jährige Urlauberin aus dem Landkreis Gifhorn. Sie hatte ihre Reise auf der Antilleninsel Curaçao begonnen. Beim Verlassen des Terminals wurde sie im grünen Kanal zur Zollkontrolle gebeten.

Die Zöllner setzten zunächst ein Röntgengerät für die Gepäckstücke ein. Da sich dort jedoch Auffälligkeiten ergaben, schloss sich eine manuelle Überprüfung der Gepäckstücke an.

In einer schwarzen Reisetasche fanden die Zöllner dann fünf Steinkorallen mit einem Gesamtgewicht von 4.760 Gramm. Das größte Einzelexemplar wog 2.570 Gramm ( Foto-Zoll ).

Korallen sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Sie dürfen nur mit Genehmigung des Bundesamts für Naturschutz gehandelt werden.
Diese Genehmigung konnte die 36-Jährige, die die Korallen als Dekorationsmaterial verwenden wollte, nicht vorlegen.

Die Korallen wurden sichergestellt.

Die weitere Sachbearbeitung übernimmt das Bundesamt für Naturschutz in Bonn.

Grüner Ausgang - roter Ausgang

Um die Abfertigung bei Flugreisen zu beschleunigen, wurde an vielen deutschen Flughäfen ein spezielles Abfertigungsverfahren eingerichtet. Nachdem das Gepäck in Empfang genommen wurde, besteht die Wahlmöglichkeit zwischen dem roten und dem grünen Ausgang.

Den grünen Ausgang darf der Reisende benutzen, wenn er ausschließlich Waren mit sich führt, die
einfuhrabgabenfrei sind und keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen.
Treffen diese Voraussetzung nicht zu, ist der rote Ausgang zu benutzen. Die mitgeführten Waren sind beim Zoll anzumelden.
Diese Regelung gilt jedoch nur für den privaten Reiseverkehr. Befinden sich gewerbliche Waren im Reisegepäck, ist immer der rote Ausgang zu nutzen.