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Heute im Bundestag: AfD für Rückführungsabkommen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen - Mo., 6. November 2017


AfD für Rückführungsabkommen
Inneres/Antrag 

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion "unverzüglich mit der syrischen Regierung in Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen betreffend die in Deutschland aufgenommenen schutzsuchenden Syrer" eintreten. Dieses Abkommen solle sicherstellen, dass die Rückkehrer in Syrien "aufgenommen und dort nur in sicheren Gebieten untergebracht werden, dass ihre Versorgung mit dem Nötigsten gewährleistet wird und dass sie wegen eventuell gegen die Regierung gerichteter Aktivitäten vor und während ihrer Flucht einschließlich im selben Zeitraum eventuell begangener Straftaten gegen die Pflicht zur militärischen Dienstleistung nicht verfolgt werden", schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/32). 

"Syrien hat der deutschen Botschaft jederzeit das Recht auf Zugang zu den Rückkehrern einzuräumen, damit Deutschland überprüfen kann, ob die syrischen Zusicherungen eingehalten wurden", heißt es in der Vorlage. Von der Rückführung betroffen sein sollen danach "zunächst vorrangig arbeitsfähige Männer, deren eventuell in Deutschland befindlichen Familien - falls gewünscht - bis zur Konsolidierung der Lebensverhältnisse in Syrien weiterhin Aufenthalt in Deutschland gewährt werden soll". 

Um schulpflichtige syrische Kinder auf die Rückkehr nach Syrien vorzubereiten, sollen ihnen syrische Lehrkräfte dem Antrag zufolge in Deutschland syrischen Schulunterricht erteilen. Bei den syrischen Lehrkräften solle es sich "um Personen handeln, die sich entweder schon in Deutschland aufhalten oder die von der syrischen Regierung nach Deutschland entsandt werden". 

Zur Förderung der Rückkehrbereitschaft sollen laut AfD "attraktive Anreize in Form von Starthilfen gewährt werden". Außerdem müsse die Rückführung "in Zusammenarbeit mit der syrischen Seite für die Rückkehrer kostenfrei sein". 

Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, soll die Bundesregierung nach Abschluss des Abkommens das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragen, "bei jedem für eine Rückführung in Betracht kommenden, jedoch nicht rückkehrwilligen Syrer umgehend zu prüfen, ob die Paragrafen 73 ff des Asylgesetzes (AsylG), Widerruf der Asylberechtigung und der Flüchtlingseigenschaft, Widerruf des subsidiären Schutzes, anzuwenden sind, und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um den Aufenthalt zu beenden".


Foto: Bundesregierung/Bergmann