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Auto-News: AvD unterstützt Sicherheitskampagne #mehrAchtung - Verhaltenstipps für Ersthelfer und Unfallbeteiligte


veröffentlicht am 23. Juni 2023

Absicherung von Unfall- oder Pannenfahrzeugen erfordert höchste Vorsicht
So verhalten sich Autofahrer bei Panne oder Unfall richtig
Kurz vor Beginn der Sommerferien in Deutschland macht der Automobilclub von Deutschland (AvD) auf das Gefahrenpotenzial aufmerksam, das regelmäßig im Zusammenhang mit Autopannen oder bei der Absicherung von Unfallstellen entsteht. 
Zumeist ist die Gefahrensituation für Betroffene mit dem eigentlichen Ereignis nicht vorbei. Der Verkehr fließt zunächst weiter und die anderen Verkehrsteilnehmer müssen die gerade entstandene Situation erst erfassen und darauf reagieren. Besonnenheit und überlegtes Handeln sind für alle Beteiligten daher oberste Maxime. Zugegeben, das ist leichter gesagt als getan – insbesondere für jene Personen, die unmittelbar in das Unfallgeschehen verwickelt sind. Umso wichtiger sind Ersthelfer, die auch bei vermeintlich kleinen Unfällen zur Stelle sind. Der AvD hat eine Checkliste für Betroffene und Ersthelfer zusammengestellt, welche Maßnahmen nach einem Unfall zeitnah zu ergreifen sind:

1.) Sicherung des Unfall- oder Pannenfahrzeugs
Zuallererst: Warnblinker an und Zündung aus. Sofern möglich, sollten anschließend alle Insassen das Auto auf der dem Fahrbahnrand näheren Seite verlassen. Bei einer Panne ist dies in der Regel die Beifahrerseite. Zwar ist das Tragen einer Warnweste nicht verpflichtend (vergl. § 53 a Abs. 2 STVO), aber vor allem außerhalb geschlossener Ortschaften empfiehlt der AvD allen Fahrzeuginsassen – sofern verfügbar – eine Warnweste anzulegen, um die eigene Sichtbarkeit zu verbessern. Insbesondere an Autobahnen und Landstraßen sollten sich Menschen immer am Heck des Autos abseits des Fahrbahnbereichs oder hinter der Leitplanke aufhalten. Nun gilt es die Pannen- oder Unfallstelle mit dem Warndreieck zu sichern, indem dieses mindestens 100 Meter entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung aufgestellt wird. Insbesondere auf Autobahnen sollte der Abstand zur Pannen- bzw. Unfallstelle auf 150 bis 400 Meter erhöht werden. Beim Aufstellen des Warndreiecks immer den fließenden Verkehr im Auge behalten. Lässt sich das Auto noch bewegen, sollte es an den äußersten Fahrbahnrand manövriert werden. Dabei gilt grundsätzlich: Eigensicherung geht vor! Und: Vorsicht beim Betreten der Fahrbahn!

2.) Erste Hilfe leisten
Wenn erforderlich, geht es nun daran, Personen aus dem verunfallten Fahrzeug zu bergen. Probates Hilfsmittel ist dabei der sogenannte Rautek-Rettungsgriff: Dazu greift der Retter von hinten rechts und links unter den Achseln der zu rettenden Person nach vorn, fasst mit einer Hand einen der Unterarme unmittelbar vor dem Ellenbogen und mit der anderen Hand das Handgelenk desselben Arms. Falls erforderlich den Verunfallten nach der Bergung in die stabile Seitenlage bringen.
Dann die 112 (einheitliche Nummer innerhalb Europas) über das Mobiltelefon wählen und so die Rettungsdienste informieren. Bei der Meldung zunächst den eigenen Namen nennen. Dann:
Was ist passiert?
Wie ist der genaue Standort (Straßenbezeichnung, Fahrtrichtung, Kilometermarke)?
Wie viele Personen benötigen medizinische Hilfe, ist jemand nicht ansprechbar?
Seit 2019 verfügen Neuwagen über ein automatisches Notruf-System (eCall), das nach einem schweren Unfall selbsttätig die professionellen Retter alarmiert und automatisch die Standort-Koordinaten übermittelt. Dieser Notruf kann auch manuell ausgelöst werden, beispielsweise durch unverletzte Mitfahrer oder Ersthelfer. In jedem Fall sollten auch Ersthelfer und Unfallzeugen bis zum Eintreffen der Rettungskräfte an der Unfallstelle vor Ort bleiben, um gegebenenfalls Rückfragen beantworten zu können.

3.) Polizei verständigen
Ist es bei einem Unfall zu Personenschäden gekommen, ein Fahrzeug fahrunfähig geworden oder ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen involviert, ist es erforderlich, die Polizei zu kontaktieren. Das gilt ebenso, wenn ein oder mehrere Unfallbeteiligte nicht vor Ort sind oder Leitplanken, Leitpfosten, ein Wildtier oder ein Baum zu Schaden gekommen sind. Nur so lässt sich zuverlässig ausschließen, nachträglich wegen Fahrerflucht belangt zu werden. In Deutschland ist für derartige Meldungen bundesweit die Nummer 110 als Notruf der Polizei geschaltet. Bei einer eventuellen Störung ist alternativ die Nummer 112 erreichbar.

4.) Informationen sammeln
Ist die Unfallstelle abgesichert, die Verletzten versorgt und die Rettungskräfte angefordert, steht das Sammeln wichtiger Daten an. Denn: Nach dem Unfall ist vor der Schadenregulierung. Es ist für alle Beteiligten hilfreich, miteinander Namen, Anschrift, Kennzeichen, Versicherer und möglichst auch die Versicherungsnummern auszutauschen. Bei Fahrern oder Haltern aus dem Ausland auch nach der Grünen Karte fragen und Angaben zur Versicherung aufschreiben oder abfotografieren. Der AvD weist darauf hin, dass keine Pflicht besteht, sich gegenüber Privatpersonen auszuweisen. Werden Angaben zur eigenen Person gemacht, müssen diese aber korrekt sein. Mögliche Zeugen ansprechen und diese bitten, bis zum Eintreffen der Polizei vor Ort zu bleiben. Dabei vollständige Angaben zu diesen Personen notieren, abfotografieren oder als Sprachaufnahme sichern. Lassen es die Lichtverhältnisse und die Situation zu, empfiehlt es sich Beschädigungen mit dem Mobiltelefon zu dokumentieren. Und auch dabei stets bedenken: Eigensicherung geht vor!

5.) Unfallbericht gemeinsam ausfüllen
Einen Unfallbericht mit den Unfallbeteiligten erstellen: Den Europäischen Unfallbericht als Formular immer im Handschuhfach mitführen. Es enthält international standardisierte Felder, die im Einvernehmen ausgefüllt werden können. Der AvD stellt das Formular hier zur Verfügung. Alle dort gemachten Angaben überprüfen und nur unterschreiben, wenn das Notierte mit der eigenen Wahrnehmung übereinstimmt. Die Unterschrift unter dem Bericht ist freiwillig und kann nicht verlangt oder erzwungen werden.
Auch gegenüber der Polizei besteht keine Pflicht, Angaben zum Unfallhergang zu machen. Es ist ausreichend, seine persönlichen Daten anzugeben und zu erläutern, welche Beteiligung am Geschehen vorliegt.

6.) AvD Notruf unter 0800 9909909 informieren
Ist das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig, können AvD Mitglieder über die AvD Notrufzentrale Hilfe anfordern – und zwar 24 Stunden am Tag, an 365 Tagen im Jahr. Aus dem Ausland ist die AvD Notrufzentrale unter der Rufnummer +49 69 6606-600 erreichbar. An der Notrufsäule oder auf Frage der Polizei sollten AvD Mitglieder ausdrücklich die Hilfe des AvD erbitten.

AvD unterstützt Sicherheitskampagne #mehrAchtung
Der AvD bekennt sich nicht nur zur „Vision Zero“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR), Deutschlands traditionsreichster Automobilclub ist auch Mitglied der Partnerallianz der jüngst gestarteten Sicherheitskampagne #mehrAchtung beigetreten. Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und dem DVR initiierte Kampagne richtet sich an alle Verkehrsteilnehmer und zielt darauf ab, ein langfristig wirkendes, kooperatives Miteinander aller am Straßenverkehr Teilnehmenden zu etablieren. D
ie in der Partnerallianz vertretenen Institutionen repräsentieren die gesamte Bandbreite aller Verkehrsteilnehmer und bilden deren Vielfältigkeit ab. Zwar treten die Partner für unterschiedliche Interessen und verkehrspolitische Ziele ein, es eint sie jedoch das Streben nach einem verständigeren und damit besseren Miteinander im Straßenverkehr, mit der Intention die Teilnahme am Straßenverkehr insgesamt sicherer zu machen. 
Darüber hinaus unterstützt der AvD auch die Initiativen des Dachverbandes FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) zur weltweiten Verbesserung der Verkehrssicherheit. Jeder Verkehrsteilnehmer ist und bleibt dazu aufgefordert, sich mit der notwendigen Vorsicht im Verkehr zu bewegen und jederzeit auf die anderen Verkehrsteilnehmer Rücksicht zu nehmen.
AvD – Die Mobilitätsexperten seit fast 125 Jahren.


Text / Foto: Automobilclub von Deutschland e.V.