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Gesundheit-News: Anspruch auf Intensivberatung in der Apotheke - Bei Einnahme vieler Arzneimittel


veröffentlicht am 23. Juni 2023

Berlin, Juni 2023 – Jeder Mensch, der dauerhaft fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnimmt, kann sich ab sofort in der Apotheke ausführlicher und umfassender als gewohnt beraten lassen. 
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, für Patientinnen und Patienten ist das Angebot kostenlos. Die Apothekerin oder der Apotheker analysiert mit dieser Intensivberatung die gesamten Medikamente, die eingenommen werden. Dabei wird zum Beispiel auf Wechselwirkungen und vermeidbare Anwendungsprobleme hingewiesen. 
„In dieser Dienstleistung werden Patientinnen und Patienten zu ihrer gesamten Medikation beraten – also auch zu Medikamenten, die vom Patienten selbst erworben wurden und von denen die Ärztin oder der Arzt vielleicht gar nichts weiß. Diese Dienstleistung mündet in einem vollständigen und aktuellen Medikationsplan für die Patienten. Dadurch können die Effektivität und Sicherheit der Arzneimitteltherapie erhöht werden“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Diese intensivierte Beratung besteht aus zwei Gesprächen in vertraulicher Atmosphäre zwischen der Apothekerin oder dem Apotheker und der Patientin oder dem Patienten. Im ersten Gespräch wird die individuelle Gesamtmedikation inklusive der Selbstmedikation erfasst. Im Anschluss prüft die Apothekerin oder der Apotheker auf mögliche Arzneimittel-bezogene Probleme, erarbeitet Lösungen und erstellt einen umfassenden aktuellen Medikationsplan. Sofern die Patientin oder der Patient zustimmt, bindet das Apothekenteam bei relevanten Fragen auch die Ärztin oder den Arzt ein. Im vereinbarten zweiten Gespräch werden der Patientin oder dem Patienten der aktualisierte Medikationsplan erläutert und ausgehändigt. Bei Einverständnis der Patientin oder des Patienten erhält die Arztpraxis diesen Medikationsplan zusammen mit einem kurzen Bericht.

Anspruch auf diese pharmazeutische Dienstleistung hat jeder, der dauerhaft mindestens fünf ärztlich verordnete Arzneimittel anwendet. Die Dienstleistung kann einmal alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden, bei umfangreichen Änderungen der Medikation auch häufiger.

Overwiening: „Diese Dienstleistung wird von vielen, aber noch nicht von allen Apotheken angeboten. Patientinnen und Patienten fragen am besten in den Apotheken in Ihrer Nähe nach und vereinbaren sofort Termine.“ 
Weitere Informationen unter https://www.einfach-da-fuer-dich.de/

 
Text / Foto: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.