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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 2. Juni 2021

  1. FDP sieht Reformbedarf bei Verbunddatei Gewalttäter Sport
    Sport/Antrag
  2. Sichere und umweltverträgliche Seeschifffahrt in der Arktis
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  3. Planungsauftrag für Vorhaben des Bedarfsplans Schiene
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  4. BMVI nicht in größerem Maße Angriffsziel von Cyberattacken
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  5. Hangrutsch von Kestert keine Folge von Bahnerschütterungen
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  6. Finanzielle Ausstattung des Kraftfahrt-Bundesamtes
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  7. Impulse durch die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  8. Pünktlichkeitsquote des Schienenpersonennahverkehrs
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort


01. FDP sieht Reformbedarf bei Verbunddatei Gewalttäter Sport

Sport/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die FDP-Fraktion sieht Reformbedarf für die Verbunddatei "Gewalttäter Sport". In einem Antrag (19/29703) heißt es, es sei unangemessen, Personen, die keine Gewalttaten begangen haben oder gegen die diesbezügliche Vorwürfe ausgeräumt sind, als "Gewalttäter Sport" in einer Verbunddatei des Bundeskriminalamtes (BKA) zu führen. Für die Betroffenen könne eine Eintragung mittelbare, aber spürbare Folgen haben. Die Verbunddatei "Gewalttäter Sport" entspricht aus Sicht der Liberalen in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht den hohen Ansprüchen an Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Datenschutz, die ansonsten für die Verarbeitung personenbezogener Daten maßgebend seien. Als Speicherungsgründe würden auch Delikte unterhalb der Gewaltschwelle erfasst, wie etwa Diebstahl und Beleidigung. Vielfach komme es auch zu einer Datenerfassung, "noch bevor ein Anfangsverdacht begründet ist".

Die FDP-Fraktion fordert daher, in die Verbunddatei aufgenommene Personen unverzüglich und in jedem Fall nach ihrer Erfassung über die Eintragung und Gründe zu informieren. Damit sei eine Möglichkeit zum Widerspruch für die Betroffenen zu schaffen, mit dem Ziel einer Überprüfung der Eintragung, sowie eine rechtliche Belehrung zu verbinden. Eine Information soll nach den Vorstellungen der Liberalen zudem erforderlich sein, wenn Änderungen an eingetragenen Daten oder Mehrfacherfassungen vorgenommen werden. Zudem müsse die betroffene Person über Übermittlungen ins Ausland informiert werden.

Verlangt wird außerdem, die Datei "Gewalttäter Sport" einer umfassenden Prüfung zu unterziehen, um Daten von Personen unverzüglich zu löschen, die ungerechtfertigter Weise eingetragen sind, "etwa weil ihr Verfahren mittlerweile eingestellt, die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt oder vor Gericht ein Freispruch erfolgt ist". Hierbei sei der gesamte aktuelle Datenbestand zu erheben und anonymisiert zu analysieren, heißt es in dem Antrag.



02. Sichere und umweltverträgliche Seeschifffahrt in der Arktis

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung setzt sich für die freie Schifffahrt in arktischen Gewässern entsprechend den Regelungen des Seerechtübereinkommens der Vereinten Nationen ein und ist bestrebt, die Rahmenbedingungen für eine koordinierte, sichere und umweltverträgliche Seeschifffahrt in der Arktis zu verbessern. Das teilt die Regierung in der Antwort (19/29527) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/28602) mit. Der Bundesregierung seien die zeitnahe Umsetzung der verbindlichen Regelungen und die Einhaltung relevanter Empfehlungen des Polar Code der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) ein wichtiges Anliegen, um anspruchsvolle Sicherheits- und Umweltstandards der Schifffahrt in der Arktis zu etablieren. Sie unterstütze die Anstrengungen der IMO zur Reduzierung der Rußemissionen und Treibhausgasemissionen.

Des Weiteren unterstützt die Regierung die IMO auch in der Auffassung, dass eine Nutzung möglicher arktischer Meerwege nur unter strikter Beachtung höchster und international verbindlicher Umweltstandards für die Seeschifffahrt erfolgen könne, wie sie zum Beispiel im "Polar Code" angelegt sei. "Eine Weiterentwicklung des Polar Code sollte zudem ein umfassendes Umweltschutzsystem zum Ziel haben, das für alle Schiffe in der Arktis gilt und auch Regelungen zu Grauwasser und Unterwasserlärm vorsieht", heißt es in der Antwort.



03. Planungsauftrag für Vorhaben des Bedarfsplans Schiene

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Für alle Vorhaben des Bedarfsplans Schiene ergibt sich laut Bundesregierung der Planungsauftrag aus dem Bedarfsplan im Zusammenhang mit der Bewertung des jeweiligen Vorhabens im Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Aufgrund dieser gesetzlichen Verankerung bedürfe es keiner zusätzlichen Verschriftlichung des Planungsauftrags, heißt es in der Antwort der Regierung (19/29496) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28731). Die Liberalen hatten sich bei der Bundesregierung erkundigt, wie der konkrete Planungsauftrag lautet, den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an die DB Netz AG für den Aus- beziehungsweise Neubau zwischen Bielefeld und Hannover erteilt hat, und wann der Planungsauftrag veröffentlicht wird.

Aus dem gesetzlichen verankerten Planungsauftrag resultiere der konkrete Planungsgegenstand von Neu- und Ausbauvorhaben des Bedarfsplans Schiene, heißt es in der Antwort. Dieser werde zwischen dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG als Vorhabenträgerin und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) abgestimmt und von letzterem bestätigt. Dem Bedarfsplan in seiner aktuell gültigen Form - und damit inklusive der Ausbaustrecke/Neubaustrecke (ABS/NBS) Hannover - Bielefeld habe der Bundestag mit dem Beschluss der Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) am 28. Dezember 2016 zugestimmt. Die Länder seien sowohl im Rahmen der Anmeldung von Maßnahmen zum BVWP 2030 als auch bei den Abstimmungen zum Deutschlandtakt und den hieraus resultierenden verkehrlichen Anforderungen an Bedarfsplanvorhaben wie die ABS/NBS Hannover - Bielefeld beteiligt worden. Der Bundesrat habe dem Bedarfsplan Schiene zugestimmt, wird mitgeteilt.



04. BMVI nicht in größerem Maße Angriffsziel von Cyberattacken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Auffassung der Bundesregierung sind das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dessen nachgeordnete Behörden nicht in größerem Maße potentielle Angriffsziele von staatlichen und nichtstaatlichen Cyberakteuren und Cyberkriminellen als andere Organisationen, die sich im Internet bewegen oder mit diesem verbunden sind. So heißt es in der Antwort der Regierung (19/29669) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28718).



05. Hangrutsch von Kestert keine Folge von Bahnerschütterungen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Nach Aussage der Bundesregierung hatten Erschütterungen des Bahn- und Straßenverkehrs keinen Einfluss auf den Hangrutsch, zu dem es Mitte März 2021 bei Kestert in Rheinland-Pfalz oberhalb der Bahnstrecke im Mittelrheintal gekommen ist. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sei die in der Folge des Ereignisses gesperrte Bahnstrecke seit dem 1. Mai 2021 wieder für den Verkehr nutzbar, heißt es in der Antwort der Regierung (19/29671) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28670). Seit dem 9. Mai 2021 sei die Bahnstrecke wieder zweigleisig befahrbar.

Nach Auskunft der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz sei die Bundesstraße B 42 in dem Hangrutschbereich einspurig für den Verkehr freigegeben. Insofern sei tagsüber die Umleitung bei Kestert nicht mehr erforderlich. In den Abend- und Nachstunden bleibe sie weiter voll gesperrt. Tagsüber werde der Verkehr für beide Richtungen mit einer Lichtsignalregelung gesteuert. Die Räum-und Sicherungsarbeiten würden weitergeführt. "Wann die komplette Öffnung der Bundesstraße erfolgen kann, ist noch nicht absehbar", teilt die Regierung mit.



06. Finanzielle Ausstattung des Kraftfahrt-Bundesamtes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Über die finanzielle und personelle Ausstattung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/29450) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28935). Der Antwort zufolge standen dem KBA im Jahr 2020 91,6 Millionen Euro zur Verfügung. Die IST-Ausgaben hätten sich unter Berücksichtigung von Ausgaberesten auf 94,0 Millionen Euro belaufen. Im Jahr 2021 stehen dem KBA laut Bundesregierung 97,5 Millionen Euro zur Verfügung. Auf Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung seien für die Jahre 2022 bis 2025 102,85 Millionen Euro (2022), 100,45 Millionen Euro (2023), 95,3 Millionen Euro (2024) und 95,29 Millionen Euro (2025) eingeplant.

Dem KBA, so heißt es weiter, stünden mit dem Haushalt 2021 insgesamt 897,7 Planstellen zur Verfügung. Von diesen Planstellen seien derzeit 867,5 besetzt. Eine Aufschlüsselung der Stellen findet sich in der Antwort.



07. Impulse durch die Nationale Plattform Zukunft der Mobilität

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) wurden laut Bundesregierung wichtige Impulse und Empfehlungen für die Gestaltung einer bezahlbaren, nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität erarbeitet. In sechs Arbeitsgruppen seien unter Einbeziehung von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verkehrsträgerübergreifend wichtige Konzepte ausgearbeitet worden, heißt es in der Antwort der Regierung (19/29569) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28985). So sei ein stabiles Netzwerk aller relevanten Akteure etabliert worden. Die Ergebnisse und Empfehlungen der NPM seien in zahlreichen Berichten dokumentiert und fänden sowohl in der Fachwelt als auch in der breiten Öffentlichkeit großes Interesse, heißt es in der Antwort. Eine Übersicht könne dem Fortschrittsbericht 2020 der NPM entnommen werden.

Dieser Bericht stelle die Vielzahl der durch die NPM angeregten Diskussionen und Fachgespräche über die Herausforderungen einer langfristigen Transformation des Mobilitätssystems dar. Deutlich werde ebenso, dass die NPM auch kurzfristig Ergebnisse für Sonderaufträge abgeliefert habe - unter anderem zur Einordnung von Plug-In-Hybridfahrzeugen und zum Hochlauf alternativer Kraftstoffe. "Im Ergebnis wird deutlich, dass nur durch Innovation der Transformationsprozess in der Mobilität gelingen kann", schreibt die Bundesregierung.



08. Pünktlichkeitsquote des Schienenpersonennahverkehrs

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Pünktlichkeitsquote des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der DB Regio Südost liegt im Jahr 2021 in Sachsen bei 96,7 Prozent, in Sachsen-Anhalt bei 96 Prozent und in Thüringen bei 94,4 Prozent. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/29680) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/28720) hervor. Auf die Frage nach einer Prognose hinsichtlich der Entwicklung der Anzahl der Bahnhalte sowie für die Anzahl der Personenzüge im SPNV in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die kommenden fünf Jahre heißt es in der Antwort: Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) gebe es keine Prognose für den Fünfjahreszeitraum. Langfristig rechne die DB AG mit einem Wachstum bei der Zahl der Reisenden.