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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di.., 16. Februar 2021 

  1. Anhörung zu Forderung nach Überwachungsgesamtrechnung
    Inneres und Heimat/Anhörung
  2. Anhörung zu BND-Novelle und Kontrolle der Nachrichtendienste
    Inneres und Heimat/Anhörung
  3. Regierung sieht Zahlungsverkehrssystem Target2 gut gesichert
    Finanzen/Antwort
  4. Erfahrungen mit Oberleitungs-Lkw
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  5. Deutschfeindliche Straftaten im Jahr 2019
    Inneres und Heimat/Antwort


01. Anhörung zu Forderung nach Überwachungsgesamtrechnung

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Um einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Freiheit und Sicherheit schützen - Für eine Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte" (19/23695) geht es am Montag, den 22. Februar 2021, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 13 Uhr beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

In dem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, "beim Vorschlag neuer Überwachungsbefugnisse Zurückhaltung walten zu lassen". Ziel müsse es sein, das "Gesamtmaß staatlicher Überwachung, dem die Bürgerinnen und Bürger durch Eingriffsbefugnisse und Zugriffspraxis der Sicherheitsbehörden täglich ausgesetzt sind", so gering wie möglich zu halten. Das bislang nur abstrakt in der Wissenschaft entwickelte Modell einer "Überwachungsgesamtrechnung" solle zu diesem Zweck für die Anwendung innerhalb von Gesetzgebungsverfahren und für eine gesamtgesellschaftliche Debatte "praktisch handhabbar gemacht werden".

Dazu soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion "eine Methodik für eine Überwachungsgesamtrechnung" entwickeln, mit der alle bestehenden Datenspeicherungen und Überwachungsbefugnisse zusammengestellt und in ihrer Gesamtheit evaluiert werden. Bis dahin soll die Bundesregierung laut Vorlage keine neuen Sicherheitsgesetze vorschlagen, "die Überwachungsbefugnisse beinhalten". Darüber hinaus wird in dem Antrag unter anderem die Einsetzung einer "Freiheitskommission" als unabhängiges Gremium nach dem Vorbild der "Wirtschaftsweisen" oder des Deutschen Ethikrats mit Experten aus Justiz, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gefordert zur "kontinuierlichen Bewertung von freiheitseinschränkenden und Überwachungsmaßnahmen".



02. Anhörung zu BND-Novelle und Kontrolle der Nachrichtendienste

Inneres und Heimat/Anhörung

Berlin: (hib/STO) Mit einer "grundlegenden Novelle" des "Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst" (BND) will die Bundesregierung Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts umsetzen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BND-Gesetzes (19/26103) hervor, der am Montag, 22. Februar 2021, Thema einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat ist. Gleichfalls auf der Tagesordnung stehen dabei ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion "zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste" (19/19502) sowie je ein FDP-Antrag (19/19509) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26221). Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 10 Uhr beginnt, werden neun Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung vom 19. Mai 2020 (1 BvR 2835/17) zur sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung mehrere Paragrafen des BND-Gesetzes für nicht vereinbar mit den Grundgesetz-Artikeln 5 und 10 erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für eine verfassungskonforme Neuregelung bis Ende 2021 gesetzt.

Wie die Bundesregierung in ihrer Vorlage ausführt, ist der gesetzliche Auftrag des BND die Gewinnung von Erkenntnissen über das Ausland, die von außen- oder sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind. Die strategische Fernmeldeaufklärung stelle in diesem Zusammenhang ein wesentliches Element dar. 2016 seien "spezielle rechtliche Grundlagen für die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland vom Inland aus sowie diesbezügliche Kooperationen mit ausländischen öffentlichen Stellen" geschaffen worden sowie eine eigene Rechtsgrundlage für die gemeinsame Datenhaltung mit ausländischen Stellen.

Mit seinem Urteil habe das Verfassungsgericht jedoch darüber hinausgehende Vorgaben gemacht, indem das Gericht vor allem den bis dahin nicht höchstrichterlich geklärten Geltungsbereich der Grundrechte des deutschen Grundgesetzes definiert hat, heißt es in der Vorlage weiter. Demnach finde das vor allem durch die technische Aufklärung von Nachrichtendiensten betroffene Grundrecht des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis des Grundgesetz-Artikels 10 auch auf Ausländer im Ausland Anwendung. Mit der vorgelegten Novelle solle daher die Arbeit des BND im Rahmen der technischen Aufklärung auf eine rechtssichere und bestimmte Rechtsgrundlage gestellt werden, die dem von den Karlsruher Richtern gezogenen "verfassungsrechtlichen Rahmen ausreichend Rechnung trägt".

So soll dem Regierungsentwurf zufolge beispielsweise die Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung bestimmten qualifizierten Aufklärungszwecken auf der Grundlage eigens zuvor festgelegter Maßnahmen unterliegen müssen. Besondere Vorkehrungen zum Individualschutz beinhalten den Angaben zufolge Maßgaben zum Schutz bestimmter Vertraulichkeitsbeziehungen und der Gewährleistung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

Des Weiteren soll laut Vorlage unter anderem die strategische Ausland-Fernmeldeaufklärung zukünftig durch eine "starke und unabhängige objektivrechtliche Kontrolle flankiert werden". Dazu ist die Einführung eines Unabhängigen Kontrollrats vorgesehen, der "als oberste Bundesbehörde seine Arbeit aufnehmen wird". Dieses Kontrollorgan verfüge "über institutionelle Eigenständigkeit, was in seiner eigenen Personalhoheit und Verfahrensautonomie Ausdruck findet".

Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion sieht die Schaffung des Amtes eines parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten vor, der vom Bundestag in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden soll. Damit werde die Effektivität der Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste erheblich verbessert, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste werde auch künftig im Kern im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) stattfinden, doch "durch das neu geschaffene Amt um den bislang vernachlässigten Aspekt der präventiven Kontrolle ergänzt".

Dazu sollen dem Nachrichtendienstbeauftragten nach den Vorstellungen der Fraktion Befugnisse erteilt werden, "um Erkenntnisse gewinnen zu können, die dem PKGr eventuell bislang verborgen bleiben". Zentrales Element dieser Befugnisse stelle der uneingeschränkte und anlasslose Zugang zu Dienststellen und Datenbanken der Nachrichtendienste dar. Überdies soll ihm dem Entwurf zufolge auch Zugangsrecht etwa zu den Sitzungen der nachrichtendienstlichen Besprechungen im Bundeskanzleramt eingeräumt werden.

"Reform der Nachrichtendienste - Lehren aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BND-Gesetz" lautet der Titel des Antrags der FDP-Fraktion. Danach soll die sogenannte G 10-Kommission "als gerichtsähnliches Gremium für die Anordnung der strategischen Telekommunkationsüberwachung durch die Nachrichtendienste insgesamt zuständig sein, auch soweit sie im Ausland erfolgt oder nur internationale Telekommunikation betrifft". Alle Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung seien grundsätzlich vor ihrer Durchführung durch die G 10-Kommission zu genehmigen. Im PKGr sollen der Minderheit laut Vorlage "Befugnisse ähnlich wie im parlamentarischen Untersuchungsausschuss" zugebilligt werden.

Die Grünen-Fraktion dringt in ihrem Antrag darauf, die Kontrolltätigkeit des PKGr zu verbessern, etwa indem das Gremium grundsätzlich in jeder Sitzungswoche des Bundestages zusammentritt, "um eine dichtere und kontinuierlichere Kontrolle zu etablieren". Dem in der Regierungsvorlage vorgesehenen Unabhängigen Kontrollrat sollen dem Grünen-Antrag zufolge auch die Aufgaben der G 10-Kommission zugewiesen werden. Des Weiteren fordert die Grünen-Fraktion unter anderem, dass die Bundestagsfraktionen ein personelles Vorschlagsrecht für die Besetzung des Unabhängigen Kontrollrats erhalten.



03. Regierung sieht Zahlungsverkehrssystem Target2 gut gesichert

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/AB) Das Sicherheitskonzept des Zahlungsverkehrssystems des Eurosystems, Target2, ist in der Lage, einen technischen Ausfall zu bewältigen und hat sich bewährt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26489) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26042). Dies gelte auch für den unwahrscheinlichen Fall eines mehrtägigen Ausfalls des Target2-Systems. Die Bundesregierung bezieht sich in ihrer Antwort auf Informationen der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Anlass der Kleinen Anfrage war eine technische Störung des Systems im Oktober 2020, die zu einem 8,5 Stunden dauernden Ausfall des Target2-Systems geführt hatte. Die Bundesregierung betont, dass die in der Anfrage enthaltene Aussage, dass die Notfallsysteme versagt hätten, nicht korrekt sei. Die gemäß Notfallkonzept vorgesehenen Maßnahmen seien erfolgreich durchgeführt worden. Die Finanzstabilität Deutschlands und der Eurozone war nicht beeinträchtigt, so die Bundesregierung.

Ein externes Unternehmen ist den Angaben zufolge zur Zeit mit einer unabhängigen Überprüfung des Systems beauftragt. Ergebnisse werde die Europäische Zentralbank (EZB) im zweiten Quartal 2021 veröffentlichen.



04. Erfahrungen mit Oberleitungs-Lkw

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Bisher sind für Projekte im Kontext der Oberleitungs-Lkw-Technologie 154,1 Millionen Euro bewilligt worden. Dies geht aus der Antwort (19/26499) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25894) der AfD-Fraktion hervor. Bei der Frage nach weiteren Fördermaßnahmen im Bereich der E-Lkw verweist die Bundesregierung auf das im November 2020 vorgestellte Gesamtkonzept klimafreundliche Nutzfahrzeuge. Dieses sieht die Förderung der Beschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben vor. Außerdem sollen bis etwa zum Jahr 2023 weitere Pilotstrecken im Bereich der Oberleitungs-Technologie aufgebaut werden, insbesondere auf stark befahrenen Pendelstrecken.

Oberleitungs-Lkw (E-Lkw) sind elektrisch angetriebene Lkw, die durch eine Oberleitung mit Strom versorgt werden. Auf den beiden bisherigen Teststrecken sind der Bundesregierung nach eigenen Angaben keine Unfälle in Verbindung mit Oberleitungs-E-Lkw bekannt.



05. Deutschfeindliche Straftaten im Jahr 2019

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Deutschfeindliche Straftaten im Jahr 2019 sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/26512) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26105). Danach waren zum Abfragedatum 26. Januar 2021 für das Jahr 2019 im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) 137 Fälle mit dem Unterthemenfeld "Deutschfeindlich" erfasst.