Berlin: (hib/EIS) Aktuell können im Jahr 2020 sieben deutsche Fischereifahrzeuge deutscher Unternehmen der sogenannten Großen Hochseefischerei zugeordnet werden. Darüber hinaus können für dasselbe Jahr 32 deutsche Fischereifahrzeuge deutscher Unternehmen der Kleinen Hochseefischerei zugeordnet werden, stellt die Bundesregierung in einer Antwort (19/24810) auf eine Kleine Anfrage (19/24320) der AfD-Fraktion fest. Für die Große Hochseefischerei bedeute dies seit dem Jahr 2012 ein Rückgang von zwei Fischereifahrzeugen und für die Kleine Hochseefischerei eine Zunahme um ein Fischereifahrzeug nach einem zeitweiligen Aufwuchs auf bis zu 34 Fahrzeuge im Jahr 2018. In Deutschland seien aktuell sechs Fischereibetriebe ansässig, die mit Fischereifahrzeugen die Große Hochsee Fischerei betreiben. Dies seien sie Oderbank Hochseefischerei GmbH, die Warnemünder Hochseefischerei GmbH, die Deutsche Fischfangunion GmbH & Co. KG, die Nordbank Hochseefischerei GmbH, die Ostbank Hochseefischerei GmbH und die Westbank Hochseefischerei GmbH.
Berlin: (hib/EIS) Deutschland hat sich gemeinsam mit den in der Internationalen Walfangkommission (IWC) vertretenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Dezember 2017 auf einen sogenannten "Gemeinsamen Standpunkt" für ihre Verhandlungen in den folgenden drei Tagungen der IWC in den Jahren 2018, 2020 und 2022 verständigt. Demnach soll die Beibehaltung des Moratoriums für den kommerziellen Walfang unterstützt werden, heißt es in einer Antwort (19/24811) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24275) der AfD-Fraktion. Des Weiteren sollen Vorschläge, die auf die Einstellung des "Walfangs zu wissenschaftlichen Zwecken" abzielen, unterstützt werden. Ebenso unterstützt werden sollen Vorschläge zur weiteren Regelung des indigenen Subsistenzwalfangs sowie zur Ausweisung von Schutzgebieten für Wale nach den IWC-Regeln. Abgelehnt werden sollen hingegen grundsätzlich alle Vorschläge für neue, derzeit im Übereinkommen nicht vorgesehene Arten des Walfangs.
Berlin: (hib/EIS) Die Gesamtfläche des Weddellmeer-Schutzgebietsvorsc
Berlin: (hib/EIS) Die Folgen und Auswirkungen der staatlichen Bepreisung von Kohlenstoffdioxid für die deutsche Land- und Forstwirtschaft stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/24857) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob und um wie viel die Produktionskosten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die Bepreisung von Kohlenstoffdioxid ab dem Jahr 2021 voraussichtlich steigen werden.