header-placeholder


image header
image
Industrie Raffinerie pixabay

Magdeburg-News: Festsetzung der Gewerbesteuer-Messbeträge für reichlich 100.000 Betriebe



veröffentlicht am Samstag, 18. Februar 2023

Magdeburg. In Sachsen-Anhalt waren 2018 insgesamt 82 910 steuerpflichtige Gewerbebetriebe ansässig. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, hatten davon 3.955 Betriebe (4,8 Prozent) mehrere Betriebsstätten, welche zum Teil in anderen Bundesländern unterhalten wurden. Gleichzeitig gab es Gewerbesteuerpflichtige, die in einem anderen Bundesland veranlagt wurden, aber über Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt verfügten. Insgesamt ergaben sich somit 100.254 Betriebe und Betriebsstätten für die Gemeinden in Sachsen-Anhalt. Für 42,1 Prozent der Betriebe und Betriebsstätten (42 161) wurden positive Steuermessbeträge von zusammen 206,4 Millionen Euro festgesetzt.

Am häufigsten waren Betriebe und Betriebsstätten 2018 in der Landeshauptstadt Magdeburg (10.157) ansässig. Es folgten der Saalekreis (9.438) und der Landkreis Harz (9.201). Den größten Anteil an den Steuermessbeträgen insgesamt trugen mit 17,3 Prozent die Betriebe und Betriebsstätten aus dem Saalekreis. Insgesamt wurden hier 35,6 Millionen Euro Steuermessbeträge festgesetzt und damit 12,1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Den höchsten Anstieg (+19,1 Prozent) bei den Steuermessbeträgen verzeichneten die Betriebe und Betriebsstätten im Landkreis Stendal. Der Wert der Steuermessbeträge stieg hier auf 10,2 Millionen Euro. Dagegen verbuchten die Betriebe und Betriebsstätten im Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit 15,1 Millionen Euro insgesamt
18,0 Prozent weniger Steuermessbeträge als noch 2017.

Die Gewerbesteuerstatistik ist eine sogenannte Sekundärstatistik, welche die Daten aus dem Festsetzungsverfahren zum Gewerbesteuermessbetrag auswertet. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, welcher auf Basis des Gewinns oder Verlusts aus Gewerbebetrieb unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Kürzungen ermittelt wird. Die Aufbereitung der Daten im Statistischen Landesamt kann erst nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Gewerbesteuererklärungen beim Finanzamt und der entsprechenden Festsetzung der Steuermessbeträge beginnen, weshalb die Ergebnisse für 2018 erst jetzt vorliegen. Die Gewerbesteuerstatistik bildet die Steuermessbeträge, welche auf der Grundlage verschiedener Angaben in den Gewerbesteuererklärungen berechnet werden, ab. Unter Berücksichtigung des Steuermessbetrags und des in der jeweiligen Gemeinde gültigen Hebesatzes wird die zu zahlende Gewerbesteuer bestimmt und durch die Gemeinden erhoben.


Text: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt
Foto: pixabay