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Landgericht Magdeburg: Prozessbeginn wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Imbiss in Schönebeck

Dienstag, den 17. August 2021

25 KLs 225 Js 19265/19 (11/21) – 5. Strafkammer

Prozessbeginn: Dienstag, 17. August 2021, 09.30 Uhr, Saal 5

Dem 44-Jährigen Angeklagten werden zwei Fälle der Körperverletzung vorgeworfen. Der Angeklagte soll teilweise mit anderen Personen am 29. Mai 2019 zweimal den Geschädigten, der einen Imbiss in Schönebeck betrieben hat, getreten und geschlagen haben, wobei der Geschädigte insbesondere bei der zweiten Tat erheblich verletzt worden sein soll. Das Verfahren ist zunächst vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Schönebeck geführt worden. Das Amtsgericht hat dann das Verfahren dem Landgericht Magdeburg zur Übernahme und Entscheidung vorgelegt. Grund hierfür ist gewesen, dass nach Überzeugung des Amtsgerichts die Körperverletzung im Zusammenhang mit einer sogenannten Schutzgelderpressung begangen worden sein soll, so dass neben der Körperverletzung auch eine schwere räuberische Erpressung als Delikt in Betracht kommen könne, da hier eine Mindeststrafe von 5 Jahren zu erwarten sei, müsse das Verfahren vor dem Landgericht verhandelt werden.

Das Landgericht wird in dem Strafverfahren nun prüfen, was tatsächlich im Mai 2019 passiert ist und wie der Vorfall rechtlich zu bewerten ist.