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BPOLI MD: Gleich zwei Haftbefehle wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz

Magdeburg (ots) - Freitag, den 5. Juli 2019


Bundespolizei stellt 32-Jährigen,- mit Drogen


Am Donnerstag, den 04. Juli 2019 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Magdeburg gegen 19.45 Uhr einen 32-jährigen, deutschen Mann. 

Bei der Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei stellte sich heraus, dass gegen ihn gleich zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlagen: Wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wurde der Mann im April 2018 durch das Amtsgerichts Magdeburg zu einer Geldstrafe von 2600 Euro oder 200 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Bis auf 702 Euro zahlte er die geforderte Geldstrafe, was bedeutete, dass er noch 54 Tage der Restersatzfreiheitsstrafe abzusitzen hat. 

Der zweite Strafvollstreckungshaftbefehl erging ebenfalls wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und umfasste eine Verurteilung zu 390 Euro Geld- oder 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe. Der Mann wurde durch die eingesetzten Bundespolizisten festgenommen. Bei der sich anschließenden Durchsuchung des Mannes und seiner Sachen stellten die Bundespolizisten eine geringe Menge an Drogen fest und sicher. Dies bringt den Festgenommenen eine weitere Strafanzeige wegen eines weiteren Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Da er die beiden Geldstrafen von insgesamt 1092 Euro nicht begleichen konnte, wurde der Mann an die Justizvollzugsanstalt Burg übergeben. Hier wird er die nächsten 84 Tage verbleiben.